Mehr Zeit für die Steuern: Im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen nach hinten geschoben.
Landwirte, die einen Steuerberater haben, können sich jetzt mehr Zeit für die Abgabe ihrer Steuererklärung lassen. Denn im Vierten Corona-Steuerhilfegesetz hat der Gesetzgeber die Fristen zur Abgabe der Steuererklärungen nach hinten geschoben. Eine Übersicht, für welche Besteuerungszeiträume welche Abgabefristen gelten, finden Sie unten in der Tabelle.
Fällt das Ende einer Erklärungsfrist auf einen Samstag, einen Sonntag oder einen gesetzlichen Feiertag, endet diese Frist mit dem Ablauf des darauffolgenden Werktags. Abgesehen von gesetzlichen Feiertagen, die nicht bundesweit gelten, ist dies in der Übersicht bereits berücksichtigt.
Finanzamt kann Fristen aber individuell anordnen
Wichtig: Das Finanzamt kann individuell anordnen, dass die Landwirte ihre Steuererklärungen vor der eigentlichen Frist abgeben müssen. Das kann beispielsweise Steuerpflichtige treffen, die ihre letzte Erklärung verspätet abgegeben haben oder einen höheren Betrag nachzahlen mussten“. Steuerberaterin Monika Huber, Ecovis