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Amelie Siekmann | am

Strom sparen mit Mini-PV: Was ist mit Stecker-Solar erlaubt?

Aufgrund der immer weiter steigenden Energiepreise erfreuen sich die Mini-PV-Anlagen zunehmender Beliebtheit. Wenn Sie einen Balkon oder eine Terrasse haben, lässt sich dort mit einem Stecker-Solargerät eigener Strom gewinnen.

Hierbei handelt es sich mehr um ein Strom erzeugendes Haushaltsgerät als eine Photovoltaik Anlage. Solar-Steckergeräte produzieren Strom für den Eigenbedarf. Die Modulsysteme können auf dem Balkon oder der Terrasse Strom erzeugen. Die Hälfte der Geräte wird sogar mit einer Aufständerung auf das Flachdach oder in den Garten gestellt. Der Strom lässt sich einfach im Haushalt verbrauchen. Mit dem Vermieter oder der Eigentumsgemeinschaft muss abgesprochen werden, ob diese die Mini-PV Anlage genehmigen. Laut Wohneigentumsgesetz (WEG) ist keine Einstimmigkeit notwendig, sondern lediglich eine mehrheitliche Erlaubnis. Offiziell müssen Solar-Steckergeräte im Marktstammregister gemeldet werden. Eine Studie der HTW Berlin und der Verbraucherzentrale NRW ergab jedoch, dass die wenigsten Anwender eine Anmeldung vornehmen- lediglich bei 10 bis 20 Prozent sei dies der Fall.

Sind Stecker-Solargeräte sicher?

In Deutschland sind aktuell über 190.000 dieser Systeme in Betrieb. Die verwendete Technik ist ausgereift und sehr sicher. Eine Sondersteckdose für den Anschluss des Solar-Geräts ist nicht notwendig, wenn eine Schuko-Steckdose vorhanden ist. Es wird jedoch davon abgeraten, mehrere Module über eine Mehrfachsteckdose anzuschließen. Jedes Solar-Gerät gehört in eine fest installierte Steckdose. Ortsfeste Steckdosen müssen bei der Bundesnetzagentur angemeldet werden, wohingegen nicht ortsfeste Einheiten keine Anmeldung benötigen. Bis jetzt ist nicht abschließend geklärt, wann eine Steckdose ortsfest ist.

Handelt es sich bei einem steckbaren Solar-Gerät um eine EEG-Anlage?

Bei steckbaren Solar-Geräten unter 10 kW, die nicht in das öffentliche Netz einspeisen, findet das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) keine Anwendung. Geräte, die in das öffentliche Netz eingespeist werden, können in den Anwendungsbereich des EEG fallen. Das Gesetz stellt jedoch keine allgemeinen Anforderungen an den Betrieb von Erzeugungsanlagen, wenn keine Vergütung in Anspruch genommen wird.

Kann ich eine EEG-Einspeisevergütung für mein steckbares Solar-Gerät erhalten?

Es gibt eine Einspeisevergütung, wenn das Solar-Gerät in das öffentliche Netz einspeist. Dafür muss allerdings die Menge des eingespeisten Stroms per Zähler erfasst werden. Zudem müssen Betreiber verschiedene Meldepflichten und die 70 Prozent Regel erfüllen. Die Regel besagt, dass laut EEG maximal 70 Prozent der installierten Leistung eingespart werden darf, wenn Betreiber nicht am Einspeisemanagement teilnehmen. Die Mini-PV-Anlagen laufen aktuell jedoch mit maximal 600 Watt.

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Muss der Anschluss des Solar-Geräts durch einen Elektro-Installateur erfolgen?

Der Anschluss des Solar-Geräts lässt sich durch einen Laien durchführen. Trotzdem müssen Elektro-Installateure die vorhandene Elektroinstallation vor dem Anschluss des Solar-Geräts prüfen. Es gibt jedoch zwei Ausnahmen:

1. Durch vorhandene Sicherungsautomaten lassen sich in Deutschland pro Haushalt maximal 2,6 Ampere (600 Watt, meist zwei Module mit rund 3m2 Fläche) anschließen.

2. Wenn Schraubsicherungen vorhanden sind, und die Sicherung des Stromkreises mit Solar-Gerät durch die nächstkleinere Sicherung ausgetaucht wurde.

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Was bringt eine Stecker-Solaranlage?

Ein Standardsolarmodul mit 300 Watt Leistung, was ohne Verschattungen montier ist, liefert jährlich rund 200 Kilowattstunden Strom. Der Strombezug wird somit um die gleiche Menge reduziert, wenn sich der Strom direkt im Haushalt verbrauchen lässt. Bei einem durchschnittlichen Strompreis von 28 Cent werden somit jedes Jahr 56 Euro gespart. Stecker-Solargeräte mit Standard-Modulen kosten zwischen 350 und 500 Euro. Diese Investition lohnt sich nach rund sechs bis neun Jahren. Zusätzlich lassen sich bei einer Laufzeit von 20 Jahren circa 2,5 t CO2 einsparen.

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