Landwirtinnen und Landwirte können seit heute (15. März) einen Zuschuss für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte beantragen.

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Ellen Hartmann | am

SVLFG bezuschusst Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte

Landwirtinnen und Landwirte können seit heute (15. März) einen Zuschuss für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte beantragen. Diese Aktion ist neu.

Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) hat eine neue Zuschussaktion ausschließlich für Sonnenschutz- und Hitzeschutzprodukte ins Leben gerufen. Diese Aktion ist heute am 15. März 2022 um 12 Uhr gestartet. Die Aktion endet, sobald die Fördersumme aufgebraucht ist, spätestens am 31. Oktober 2022.

Wie läuft die Förderung ab?

Es können nur Anträge berücksichtigt werden, die ab Beginn der Aktion eingehen. Das Produkt kann erst gekauft werden, wenn die SVLFG die Förderzusage erteilt hat! Anschaffungen vor Erhalt der Förderzusage werden nicht bezuschusst.

Antragsformulare stehen ab den Startterminen zum Download zur Verfügung. Die Rechnung kann per Mail oder Fax eingereicht werden.

Mit Material von SVLFG
Kühe im Fanggitter

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