Die Koalition einigt sich bei der Umsatzsteuerpauschalierung auf eine Grenze von 600.000 Euro ab dem 1. Januar 2022. Diese Woche soll das Jahressteuergesetz im Bundestag beschlossen werden.
Mit dem Jahressteuergesetz soll eine Umsatzgrenze von 600.000 Euro festgelegt werden, ab der landwirtschaftliche Betriebe zur Regelbesteuerung bei der Umsatzsteuer wechseln müssen. Die Summe bezieht sich auf die Gesamtumsätze des Unternehmers. Das beinhaltet auch Einnahmen aus Lohnunternehmerdienstleistungen und der Erzeugung von erneuerbarem Strom. Das könnte laut AgE rund 20.000 Betriebe in Deutschland betreffen.
Die Gewinngrenze für Investitionsabzugsbeträge soll auf 200.000 Euro steigen, darauf einigten sich Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD bei den Beratungen über das Jahressteuergesetzes 2020. Laut CDU-Politiker Stegemann könnten künftig mehr als 95% aller landwirtschaftlichen Betriebe den Investitionsabzugsbetrag für Anschaffungen nutzen. Weitere Modifikationen sollen die Regelung praxisgerechter machen.
Gemäß der bisherigen Regelung können alle landwirtschaftlichen Betriebe für die von ihnen verkauften Produkte und erbrachten Dienstleistungen einen pauschalen Mehrwertsteuerbetrag in Rechnung stellen; dieser beträgt für die landwirtschaftlichen Umsätze 10,7 %. Im Gegenzug dürfen die Landwirte allerdings keinen Vorsteuerabzug geltend machen.