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Verschärfung der Düngeregeln: Nur nicht den Überblick verlieren
Noch bevor die Düngeverordnung aus 2017 greift, sind weitere Verschärfungen im Gespräch. Ein Kommentar von Edith Kahnt-Ralle.
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner und die Bundesumweltministerin Svenja Schulze haben am 28. August bereits in Brüssel vorgesprochen. Sie wollen Deutschland vor teuren Strafzahlungen wegen Nichtumsetzung der EU-Nitratrichtlinie bewahren.
Im Köfferchen hatten sie weitere Verschärfungen der erst jungen Düngeverordnung mitgenommen. Diese sollen die Kommission milde stimmen. Geplant sind unter anderem die Verlängerung von Sperrfristen, breitere Randstreifen an Gewässern in Hanglagen ab 5 % Hangneigung, ebenso eine Begrenzung der Gesamtstickstoffgabe im Herbst auf 60 kg/ha.
Eine pauschale Senkung der Stickstoffdüngung um 20 % des Düngebedarfs in den nitratsensiblen Gebieten schwebt ebenfalls wie ein Damoklesschwert über vielen Landwirten.
Umsetzung verspätet
Wir reden hier von weiteren Verschärfungen, und das, obwohl in Niedersachsen noch nicht einmal die „Stufe 1“ gezündet hat. Das soll nun im September geschehen, wenn die ersten erhöhten Anforderungen in noch auszuweisenden sensiblen Regionen umgesetzt werden sollen.
Damit nutzt die Landesregierung den § 13,2 und 13,6 der seit 2017 geltenden Düngeverordnung. Ziemlich spät, wie von verschiedenen Seiten kritisiert wird. Doch das zeigt, wie lange es braucht, bis gesetzliche Vorgaben in Landesverordnungen umgesetzt sind.
Das wird richtig Druck machen!
Zu den Verschärfungen der bestehenden Düngeverordnung zählt die Ausweisung nitratsensibler Gebiete sowie die Ausweisung phosphatsensibler Gebiete auf der Grundlage der Gebietskulisse Oberflächengewässer. Dazu zählt auch die Einführung der elektronischen Nährstoffmeldungen (Programm ENNI), wo die Düngebedarfsermittlung und der Nährstoffvergleich erfasst werden.
In den nitratsensiblen Gebieten ist die Untersuchung von Wirtschaftsdünger und Gärrest dann Pflicht, ebenso die Einarbeitung von Gülle und Gärrest binnen einer Stunde. Die Mindestlagerkapazität wird auf sieben Monate erhöht.
In den phosphatsensiblen Gebieten kommt hinzu, dass auf hochversorgten Böden die P-Düngung auf einen gewissen Prozentsatz der P-Abfuhr begrenzt werden wird. Das wird richtig Druck machen.
Zeit zur Anpassung für die Landwirte
Landwirte brauchen Zeit zur Anpassung. Warum das betont werden muss? Weil man den Eindruck gewinnt, dass viele Verschärfungen schneller mehr Wasserschutz bringen sollen. Doch nicht die Menge, sondern die Effizienz ist entscheidend. In der Düngung wie in der Regulierung.