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Verträge für Photovoltaik: Nicht von Pachtzahlungen täuschen lassen!
Bevor Sie der Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Ihrer Fläche zustimmen, sollten Sie den Nutzungsvertrag genau überprüfen lassen. Nicht klar definierte Bedingungen für die Nutzung können langfristige Probleme nach sich ziehen.
Davor warnt die Landwirtschaftskammer Niedersachsen. Viele niedersächsische Landwirte hätten in letzter Zeit attraktive Angebote für die Nutzung ihrer Flächen zur Errichtung von PV-Anlagen erhalten, heißt es. Doch wer einen Vertrag wegen vermeintlich guter Konditionen voreilig unterschreibt, muss unter Umständen über Jahrzehnte unangenehme Konsequenzen tragen.
Denn Vertragslaufzeiten von über 20 Jahren seien nicht die Ausnahme, sondern die Regel, erklären die Fachleute der Kammer.
Nutzungsvertrag für PV-Anlagen kann viele Schwachstellen enthalten
Sebastian Bönsch, Energie- und Bauberater der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, weist auf die hohen Pachtzahlungen in den langfristigen Verträgen hin, die das Interesse der Landwirte wecken sollen. Aber: „Die oft 10- bis 15-seitigen Nutzungsverträge zuzüglich der Anlagen wie zum Beispiel Vollmachten, Bestellung von Dienstbarkeiten oder verschiedene Lagepläne können auch Fallstricke enthalten“, so Bönsch. Der Vertrag müsse nach aktuellem Kenntnisstand juristisch, steuerlich und auch landwirtschaftlich geprüft werden.
Häufig sei den Landwirten unklar, ab wann sie die Nutzungsentgelte wirklich bekommen. Hier kann sowohl der Baubeginn, die Inbetriebnahme der PV-Anlage als auch die Inanspruchnahme der Fläche festgelegt werden. Die finanziellen und zeitlichen Unterschiede zwischen der Erwartung der Landwirte und dem Vertragsinhalt seien zum Teil erheblich.
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Zu den besonders wichtigen Punkten, die eindeutig geklärt werden müssen, zählten außerdem die Summe pro Hektar und die Größe sowie die genaue Lage der Fläche, die bebaut werden soll. Dem Landwirt müsse klar sein, ob beispielsweise auch Zuwegung, Trafostation, Speicher, Umzäunung oder Kompensationsfläche mit verpachtet wird.
Lange Laufzeiten machen sauberen Vertrag erforderlich
Im Hinblick auf die meist sehr langen Vertragslaufzeiten müssten insbesondere die Anpassung der Nutzungsentgelte, steigende Pachtpreise, die zusätzliche Erlösbeteiligung und ein Inflationsausgleich geregelt sein.
Darüber hinaus seien unbedingt Rücktritts-, Kündigungs- und Sonderkündigungsrechte aufzunehmen. Diese griffen zum Beispiel dann, wenn die PV-Anlage nie gebaut wird. Außerdem müssten die Fragen geklärt werden:
- Vorgehen nach Auslaufen des Vertrags / nach Beendigung des Nutzungsverhältnisses
- Rückbauverpflichtungen
- Zeitpunkt der Neubewertung der Rückbaukosten durch einen unabhängigen Sachverständigen
- Höhe von Bürgschaftsverpflichtungen der Betreiber
LAND & FORST-Die Wegweiser: Nutzungsverträge Photovoltaikanlagen
Fläche in Urzustand zurückversetzen
Auch solle detailliert aufgelistet werden, wie und in welchem Zeitraum die gesamte Fläche wieder zurück in den „Urzustand“ der landwirtschaftlichen Nutzung mit eventuellem Ackerstatus gesetzt wird – selbst nach einem Zeitraum von 40 Jahren. Zu dieser Regelung gehörten die Entfernung von Fundamenten, Erdkabeln und Trafostationen sowie Kompensationsmaßnahmen mit möglichen Anpflanzungen.
Wie es sich bei noch bestehenden landwirtschaftlichen Pachtverhältnissen Dritter oder eigenen Ernteverlusten und -ausfällen verhält, solle ebenfalls vermerkt werden, rät die Kammer.
Bönsch empfiehlt ausdrücklich, in die juristische, steuerliche und fachliche Beratung zu investieren: „Sie unterschreiben Verträge, die vielleicht Auswirkungen auf die nächsten 40 Jahre haben können.“