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Vorsicht bei der Unkrautbekämpfung auf dem Hof
Bei der Unkrautbekämpfung auf dem Hof ist Vorsicht geboten. Denn auch Essig oder Salz dürfen nicht einfach so angewendet werden, warnt die Landwirtschaftskammer.
Unkraut zwischen Pflastersteinen und auf dem Hof ist lästig, die Entfernung nimmt viel Zeit in Anspruch. Da sind Pflanzenschutzmittel verlockend.
Aber: Diese dürfen nur auf gärtnerisch genutzten Flächen im Hausgarten angewendet werden. Darauf macht das Pflanzenschutzamt der Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) aufmerksam. Die Anwendung auf Nichtkulturlandflächen wie zum Beispiel Wegen, Bürgersteigen, Garagenzufahrten, Terrassen, Straßen, Parkplätzen und Hofflächen ist generell verboten.
Das Verbot gilt nicht nur für Pflanzenschutzmittel, die zur Unkrautvernichtung zugelassen sind. Es betrifft auch Essig, Salz oder Grünbelagsentferner und Steinreiniger, die als Biozide im Handel frei erhältlich sind. Die Anwendung auf solchen Flächen stellt einen Verstoß gegen pflanzenschutzrechtliche Bestimmungen dar.
Das sind Alternativen
Also: Finger weg von Mitteln zur chemischen Unkrautvernichtung auf allen Nichtkulturlandflächen – egal ob Pflanzenschutzmittel, Steinreiniger, Salz oder Essig!
Es gibt aber wirksame Alternativen. Dazu gehören:
- mechanisches Entfernen,
- Heißwasser-Hochdruckreiniger
- oder Abflammen
Weitere Informationen gibt es beim Pflanzenschutzamt der LWK Niedersachsen.