Wildkameras sind nützlich. Doch wo darf man sie überall aufstellen und was ist, wenn Personen auf den Aufnahmen zu sehen sind? Wir haben Rechtsanwalt Dr. Felix Adamczuk aus Hannover danach gefragt.
Darf eine Wildkamera prinzipiell überall aufgestellt werden, zum Beispiel auch auf dem Hof, um das Grundstück zu überwachen?
Streng rechtlich genommen nein. Problematisch ist das Aufstellen einer Wildkamera immer im öffentlichen Raum. Was Privatgrundstücke betrifft, bestehen keine Bedenken. Was Sie dort mitfilmen, ist Ihre Sache. Sie sollten aber nicht über Ihre Grundstücksgrenze hinaus in den öffentlichen Raum filmen.
Müssen die Aufnahmen regelmäßig gelöscht werden oder darf ich sie archivieren?
Wenn Aufnahmen im öffentlichen Raum gefertigt werden, muss ein berechtigtes Interesse vorliegen, welches möglicherweise die Persönlichkeitsrechte des Aufgenommenen überwiegt. Wenn Personen gefilmt werden, sollten die Daten regelmäßig gelöscht werden. Bitte keine Archivierung von Aufnahmen, die Personen zeigen.

© Kristoffer Finn
Angenommen, die Aufnahmen zeigen zum Beispiel einen Einbrecher oder einen Brandstifter – dürfen sie benutzt werden, um eine Straftat aufzuklären?
Das kommt ganz darauf an, ob die Aufnahmen auf legale Weise zustande gekommen sind. Falls das aber nicht der Fall ist, dann führt das im Strafprozess möglicherweise zu einem Beweisverwertungsverbot.
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