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In diesen Lebensmitteln sind Insekten
... und in diesen nicht. Eine neue EU-Verordnung erlaubt seit kurzem die Verarbeitung der Hausgrille und der Larven des Getreideschimmelkäfers in Lebensmitteln.
Seit Ende des Monats sind zwei zusätzliche Insektenarten - und damit neben Wanderheuschrecke und Mehlkäfer - der Buffalowurm oder Getreideschimmelkäfer und eine weitere Hausgrillen-Art als sogenannte neuartige Lebensmittel zugelassen.
Lebensmittel mit Zusatzstoffen aus Insekten
Bei der Verwendung geht es vor allem um E120 und E940. Dabei handelt es sich um den roten Farbstoff Karmin (E120), der aus Cochenilleschildläusen gewonnen wird. Dazu werden die Läuse getrocknet, ausgekocht und anschließend wird der Farbstoff ausgefällt. Tatsächlich wird Karmin bereits seit langer Zeit in der Kosmetik- und Lebensmittelindustrie verwendet.
Beliebte Süßigkeiten wie M&Ms führen zum Beispiel Karmin in der Zutatenliste. Ein weiterer Zusatzstoff ist der Schellack, der aus den Ausscheidungen der Lackschildläuse gewonnen wird. Der glänzende Überzug kommt zum Beispiel bei Ferrero Kinder Schokobons, aber auch bei der Milka-Schokoladensorte "Bunte Kakaolinsen" zum Einsatz.
Vorsicht Allergien
Lebensmittelhersteller müssen grundsätzlich auf der Zutatenliste die Verwendung von Insekten festhalten. So muss bei der Verwendung von
- der Hausgrille der Hinweis stehen „teilweise entfettetes Pulver aus Acheta domesticus (Hausgrille)“
- der Getreideschimmel- oder Buffalokäfer der Hinweis stehen „gefrorene Larven/Paste aus Larven von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“ oder aber „getrocknete Larven/Pulver von Alphitobius diaperinus (Getreideschimmelkäfer)“.
Zudem muss in unmittelbarer Nähe der Zutatenliste auf allergieauslösende Inhaltsstoffe hingewiesen werden: „Zutat kann bei Verbrauchern, die bekanntermaßen gegen Krebs- und Weichtiere und Erzeugnisse daraus sowie gegen Hausstaubmilben allergisch sind, allergische Reaktionen auslösen“.
Hersteller müssen Zulassung beantragen
Auch wenn die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit nun insgesamt vier Insekten in unterschiedlicher Darreichungsform als Lebensmittel für den europäischen Markt freigegeben hat, heißt das nicht, dass diese auch als neuartiges Lebensmittel bezeichnenden tierischen Produkte von allen Herstellern benutzt werden dürfen.
Tatsächlich ist die Verwendung an jene Hersteller erst einmal gebunden, die bei der EU eine Zulassung beantragt haben. Das sind:
- für Mehlkäfer das französische Insektenunternehmen SAS EAP Group,
- für die Wanderheuschrecke und die Hausgrille die Fair Insects BV,
- für das teilweise entfettete Pulver der Hausgrille das vietnamesische Unternehmen Cricket One Co. Ltd und
- für den Getreideschimmelkäfer/Buffalowurm die niederländische Firma Ynsect NL BV.
EU-weit weitere Insekten-Zulassungen erwartet
Der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit liegen aktuell acht weitere Anträge auf Marktzulassung vor. Die Hersteller wollen die Insekten in verschiedenen Formen vermarkten. Auch wenn die EU-Behörde für Insekten als Lebensmittel eine bislang sehr kleine, aber wachsende Marktnische ausmacht, bewertet sie die neuartigen Lebensmittel als ökologisch wertvollen Beitrag: „Es fallen weniger Treibhausgasemissionen an, es wird weniger Wasser und Ackerland verbraucht und insektenbasierte Biokonversion ist eine marktfähige Lösung von Lebensmittelabfällen“.