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Nach Beleidigungen bekommt Jägerin nun Schmerzensgeld
"Die machen wir fertig", "Abschaum", "Miststück": Die Hasskommentare unter dem Facebook-Post einer jungen Jägerin wurden juristisch verfolgt. Nun sind für die Beleidigungen Geldstrafen fällig.
Unter dem Namen „Waidfräulein“ hatte eine Jägerin aus Norddeutschland im Frühjahr 2018 ein Foto von sich mit einem zuvor von ihr erlegten Fuchs auf Facebook gepostet. Daraufhin hagelte ein regelrechter "Shitstorm" auf die Jägerin ein: Innerhalb von 48 Stunden gab es mehr als 2.000 Hasskommentare, in denen die junge Frau beleidigt wurde. Bis heute wurde der Beitrag mehr als 5.000 mal kommentiert.
Die Frau zog vor Gericht. Nun kam es in mehr als 50 Fällen zu einer Verurteilung.
Mehr als 10.000 Euro Strafe
In über 50 Fällen gab es juristische Konsequenzen: Strafbefehle, Urteile, Schmerzensgeld oder Unterlassungserklärungen. Weitere Verfahren laufen noch. Neben Unterlassungserklärungen gab es über ein Dutzend straf- und zivilrechtliche Verurteilungen.
Die dingfest gemachten Hasskommentatoren mussten insgesamt mehrere 10.000 Euro für Strafen und Verfahrenskosten bezahlen.
Das sind die teuersten Beleidigungen
- Joachim W.: "F**ze" - 3.800 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt, Schmerzensgeld.
- Evelyn S.: "Miststück" und "Abschaum" - 3.300 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt, Schmerzensgeld.
- Angela H.: "Schlampe", "besuchen, fesseln, knebeln", "Ladung Schrot ins Hinterteil" - 2.000 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.
- Daniela K.: "Ich sag nur Karma, Du Dreckstück" - 1.600 Euro Gesamtkosten für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.
- Julia O.: "Hässliche Frau, pass auf Deine Gesundheit auf. Wir finden Dich" - 1.400 Euro für Gericht, Anwalt und Schmerzensgeld.
Internet ist kein rechtsfreier Raum
"Wir raten jedem, der von Hasskriminalität im Internet betroffen ist: Beweise sichern und Anzeige erstatten", so der Präsident des Deutschen Jagdverbands (DJV) Dr. Volker Böhning. Es brauche einen langen Atem, aber Straftäter müssten lernen, dass das Internet kein rechtsfreier Raum sei.
Eine besondere Hürde gab es dennoch: Facebook hat seinen Sitz in Irland. Bei Verdachtsfällen können Namen oder IP-Adressen bisher nur über die Staatsanwaltschaft ermittelt werden. Das verzögert den gesamten Prozess erheblich.
Gegen Hass im Netz
Künftig soll es leichter werden, sich gegen Hassrede im Internet zu wehren. Der Bundestag hat ein Gesetz gegen Rechtsextremismus und Hasskriminalität Mitte Juni verabschiedet. In Kraft getreten ist es allerdings noch nicht.
Beleidigungen bestraft der Gesetzgeber künftig deutlich schärfer. Das Maß für Freiheitsstrafen wurde beispielsweise von bisher einem auf zwei Jahre angehoben. Betreiber sozialer Netzwerke haben zudem bald eine Meldepflicht gegenüber dem Bundeskriminalamt bei Verdachtsfällen.
Staatsschutzdelikte, Androhung von Straftaten, Bedrohung mit Verbrechen oder sexualbezogene Androhungen werden damit deutlich schneller ermittelt und schärfer bestraft werden können.