Stapel mit Restholz - CO2-Steuer auf Alt- und Restholz kommt

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Josef Koch | am

CO2-Steuer kommt auf Alt- und Restholz

Der Bundestag beschließt, die CO2-Bepreisung auf Abfälle und Müll auszuweiten. Das betrifft auch Alt- und Restholz.

Als „fatal“ sieht der Zentralverband Gartenbau (ZVG) die Entscheidung des Bundestags, auf Alt- und Restholz ab 2024 eine CO2-Steuer einzuführen. „Ein nachhaltiger Brennstoff wird unnötig“, so eine ZVG-Sprecherin gegen über dem Wochenblatt. Wie hoch diese Verteuerung im Einzelnen ausfallen wird, hängt laut ZVG allerdings vom genauen Emissionsfaktor ab, der noch verabschiedet werden muss.

Am Donnerstag (20.10.) hatten die Abgeordneten von SPD, Grüne und FDP die Erweiterung der CO2-Bepreisung im dem Brennstoffemissionshandelsgesetz beschlossen. CDU/CSU, AfD und Die Linke stimmten gegen das Gesetz. Es sieht zudem vor, die Müllverbrennung künftig in die CO2-Bepreisung einzuschließen, ebenso die Kohle.

Höhere Kosten erschweren Nutzung

Bereits im Vorfeld der Entscheidung hat der ZVG vor einer CO2-Steuer auf Altholz gewarnt. Die Verbrennung von Altholz der sogenannten Kategorie A I in Feuerungsanlagen ist im Gartenbau relevant. Darunter fallen viele Anlagen, die nicht mit Waldholz, sondern mit Holz von Altpaletten, Balken aus Abrissmaßnahmen, unbelasteten Holzabfällen aus der Möbelherstellung und Sägewerken etc. heizen. Mit dem Bundestagsbeschluss sei ein wichtiger nachhaltiger Verwertungsweg und die Nutzung regenerativer Energien über einen enormen Kostenanstieg deutlich erschwert, so der ZVG.

Hacken von Holz mit einer Axt

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