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Förderung für den Wald: Das lange Warten hat fast ein Ende
In Kürze können Waldbauern Anträge für klimaangepasstes Waldmanagement stellen. Bis zu 12 Kriterien sind einzuhalten, unter anderem für mehr Totholz zu sorgen.
In Kürze können Waldbauern Anträge für das neue Förderprogramm „Klimaangepasstes Waldmanagement“ stellen. Bundesfinanzminister Christian Lindner hat nach einigen Abstimmungsgesprächen 200 Mio. € für dieses Jahr freigeben. Bis 2026 sind für den Waldumbau insgesamt 900 Mio. € vorgesehen. Anfang November hat das Bundesforstministerium (BMEL) das neue Förderprogram für die Entwicklung zukunftsfitte Wälder freigegeben. Bereits im Frühjahr hatte Bundesforstminister Cem Özdemir Grundzüge des Förderprogramms angekündigt.
Sobald die Förderrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht ist, eröffnet die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) über die Homepage www.klimaanpassung-wald.de das Online-Antragsverfahren.
Noch gilt Förderobergrenze
Im Jahr 2022 gestellte Anträge bewilligt die Agentur auf de-minimis-Basis, die Förderobergrenze beträgt somit 200.000 € in drei Jahren. Für Anträge ab dem Jahr 2023 strebt das BMEL eine beihilferechtliche Freistellung an, damit die de-minimis-Auflage wegfallen kann.
Gefördert werden mit dem „Klimaangepassten Waldmanagement“ kommunale und private Waldbesitzer, die sich – je nach Größe ihrer Waldfläche – dazu verpflichten, elf beziehungsweise zwölf Kriterien eines klimaangepassten Waldmanagements über zehn oder 20 Jahre einzuhalten. Wer gefördert wird, muss einen Nachweis eines anerkannten Zertifizierungssystems über die klimaangepasste Waldbewirtschaftung erbringen. Wer mehr als 100 ha Wald besitzt, muss 5% seines Waldes stilllegen. Dafür bekommt er 100 €/ha. Freiwillig Waldflächen stilllegen können dagegen Antragssteller mit weniger als 100 ha. Wer aufs Stilllegen verzichtet, bekommt nur 85 €/ha. Zudem ist die Förderung ab dem 500. und 1000. ha degressiv gestaffelt. Förderungen über entsprechende Länderprogramme werden allerdings angerechnet.
Das sind die Förderkriterien
Gefördert werden Betriebe, die ihre Wälder nach Kriterien bewirtschaften, die über den gesetzlichen Standard oder über bestehende Zertifizierungen wie PEFC und FSC nachweislich hinausgehen.
Antragsteller müssen so beispielsweise durch Voranbau oder Naturverjüngung mit mindestens 5- bis 7-jährigem Verjüngungszeitraum vor Nutzung/Ernte des Bestandes in Abhängigkeit vom Ausgangs- und Zielbestand durchführen. Zudem ist der Naturverjüngung Vorrang einzuräumen. Bei künstlicher Verjüngung müssen Waldbauern Anbauempfehlungen der Länder mit einem überwiegend standortheimischen Baumartenanteil einhalten. Auf kleinen Freiflächen verpflichten sich Walbauern mit der Förderung eine natürliche Entwicklung zuzulassen. Gleichzeitig sollen sie aber eine größere Baumartenvielfalt schaffen, in dem sie beispielweise Mischbaumarten über geeignete Mischungsformen einbringen.
Mehr Totholz angestrebt, weniger Kahlschläge
Weitere Förderauflagen: Kahlschläge sind prinzipiell tabu. Sanitärhiebe bei Kalamitäten sind möglich, sofern dabei mindestens 10 % der Derbholzmasse als Totholz für mehr Artenvielfalt belassen werden. Generell ist der Anteil von Totholz im Wald zu erhöhen, zum Beispiel über gezieltes Anlegen von Hochstümpfen. Dieses Ziel verfolgt auch die Auflage mindestens fünf Habitatbäume oder Habitatbaumanwärter pro Hektar zu kennzeichnen und zu erhalten. Sie verbleiben bis zur Zersetzung auf der Fläche. Die Ausweisung der Habitatbäume hat spätestens zwei Jahre nach Antragstellung zu erfolgen.
Um die Bodenverdichtung zu begrenzen, sind Waldbauern verpflichtet, bei Neuanlage bei Rückegassen mindestens 30 Meter (bei verdichtungsempfindlichen Böden sogar mindestens 40 Meter) Abstand voneinander einzuhalten.
Bis auf wenige Ausnahmen (Polterbehandlungen) sind Düngung und Pflanzenschutzmittel im Förderprogramm verboten. Weiterhin haben Waldbauern spätestens fünf Jahre nach Antragstellung Maßnahmen zur Wasserrückhaltung durchzuführen und auf Entwässerung von Beständen und Rückbau existierender Entwässerungsinfrastruktur zu verzichten.
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Weitere Honorierungen gefordert
Nach BMEL-Angaben fielen allein in den vergangenen fünf Jahren fielen in Deutschland rund 400.000 Hektar Wald den Folgen der Klimakrise zum Opfer. „Damit der Wald vom Patienten zum Klimaschützer werden kann, starten wir jetzt ein gewaltiges Wald-Klima-Paket“, so Bundesforstminister Cem Özdemir. Damit gebe der Bund den Waldbesitzern für diese wichtige Zukunftsaufgabe „jetzt eine verlässliche Perspektive.“
Noch nicht der Weisheit letzter Schluss
Max v. Elverfeldt, Vorsitzender der Familienbetriebe Land und Forst, kündigte an, die Forstbetriebe werden genau prüfen, ob die Förderkriterien ihren waldbaulichen Zielen entsprächen und ob sie sich um eine Förderung bewerben. Das Programm markiert laut Elverfeldt den Einstieg in eine staatliche Honorierung der Ökosystemleistungen. Für die Stärkung des Waldes als Klimaschützer Nummer 1 sei das Programm noch nicht der Weisheit letzter Schluss. „Wir streben daher weiterhin eine marktgerechte Honorierung der Klimaschutzleistung des Waldes an, die auf der nachhaltigen Bewirtschaftung unserer Wälder basiert,“ so der Vorsitzende.