Die beiden aktuellen Förderrichtlinien, mit denen die Forstwirtschaft in Niedersachsen unterstützt wird, sind ein Dschungel. Doch immerhin verlieren sie nun nicht mehr alljährlich ihre Gültigkeit. Wir stellen Eckpunkte vor.
1. Waldbau-Richtlinie = Richtlinie zur Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen“ (gültig bis: 31. 12. 2025)
2. Extremwetterfolgen-Richtlinie = Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Bewältigung der durch Extremwetterereignisse verursachten Folgen im Wald und für den klimarobusten Waldumbau (gültig bis: 31. 12. 2023)
Das gilt allgemein
- Fördertöpfe: Mittelgeber sind das Land Niedersachsen und der Bund (über die Gemeinschaftsaufgabe GAK).
- Hilfen bei der Antragstellung und Infos zu den Fördermöglichkeiten geben betreuende Försterinnen sowie fachkundige Dienstleister.
- Bewilligungsstelle ist die Landwirtschaftskammer Niedersachsen mit ihren Regionalstellen, die ebenfalls Infos erteilen.
- Kein vorzeitiger Maßnahmebeginn! Mit den Arbeiten darf erst begonnen werden, nachdem ein Bewilligungsbescheid vorliegt.
- Kultursicherung (Schutz vor Wildschäden): In beiden Richtlinien ist die Sicherung der Kultur durch Zaunbau oder dauerhaften Einzelschutz förderfähig. Letzterer allerdings nur dann, wenn er einen dauerhaften Schutz gewährleistet. Nicht förderfähig sind Verfahren, die eine periodisch wiederkehrende Nachbehandlung sowie den Einsatz chemischer Mittel erfordern.
Weiter geben wir Tipps zur Antragsstellung sowie förderfähigen Maßnahmen.
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