Laut der niedersächsischen „Corona-Verordnung" gelten einige Einschränkung. Doch was gilt für Jäger und worauf müssen sie achten?
Die Jagd in Niedersachsen darf - trotz Corona-Beschränkungen - grundsätzlich weiterhin ausgeübt werden. Darauf weist das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) am Donnerstag (5. November) ausdrücklich hin. Abstands- und Hygieneregeln müssen dabei gewahrt werden - bei der Einzeljagd (Pirsch, Ansitz) ist das jedoch unproblematisch.
Drückjagd erlaubt
Das Ministerium betont auch, dass Gemeinschaftsjagden (Drückjagden) auf Wildschweine zur Prävention der Afrikanischen Schweinepest (ASP) weiterhin zulässig seien, da sie der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit der Gefahrenabwehr zuzuordnen sind.
Eine vorherige Genehmigung sei nicht nötig, dennoch sind die Vorgaben der „Corona-Verordnung" einzuhalten. Folgende Punkte gilt es zu beachten:
- es muss ein Hygienekonzept geben,
- die persönlichen Daten der Teilnehmenden sind zu erfassen,
- Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen hat den Erlass am Donnerstag (5. November) nochmals aktualisiert. Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild gibt es hier.