Besonders neuere Kettensägen-Modelle erreichen teils den Grenzwert zum Lärmschutz nicht.
Neue Kettensägen werden immer lauter. Die von den Herstellern angegebenen Normwerte für den Lärm ihrer Motorsägen lagen in der Vergangenheit noch im Bereich von 106 dB(A) und erreichten dann bis zu 108 dB(A). Bei einer seit rund einem Jahr marktverfügbaren schweren Fällsäge kann ein normierter Lärmpegel von 112,3 dB(A) festgestellt werden.
Gehörschutz reicht nicht mehr aus
Die Gehörschützer für Waldarbeit haben in der Regel einen Dämmwert von 23-27 dB(A). Damit kann der gesetzliche Grenzwert von 85 dB(A) bei den lauteren Kettensägen nicht mehr erreicht werden. Bei einem achtstündigen Arbeitstag mit einer praxisüblichen Motorsägenlaufzeit von vier Stunden wären hierfür Dämmwerte von 30 dB(A) und mehr erforderlich. Arbeitgeber sollten demnach die tägliche Motorsägenlaufzeit auf rund drei Stunden begrenzen oder Beschäftigten Gehörschutzkapseln mit Dämmwerten von mindestens 30 dB(A) zur Verfügung stellen.