Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Natura 2000-Gebiete: Anträge für Erschwernisausgleich Wald stellen
Ab sofort sind Anträge für den Erschwernisausgleich Wald in geschützten Teilen von Natur und Landschaft möglich.
Dabei kann eine Ausgleichszahlung nicht nur für Natura 2000-Gebiete beantragt werden, die als Naturschutzgebiet gesichert sind, sondern auch für solche, die als Landschaftsschutzgebiet gesichert sind. Das teilte das Niedersächsische Umweltministerium mit. Der Erschwernisausgleich Wald gleicht bestehende wesentliche Bewirtschaftungsauflagen in den entsprechenden Schutzgebietsverordnungen für die Waldbewirtschafter angemessen aus. Damit soll eine höhere Akzeptanz für Waldnaturschutzmaßnahmen in Schutzgebieten erzielt werden.
Wann kann ein Ausgleich gezahlt werden?
Ein finanzieller Ausgleich kann beispielsweise gezahlt werden, wenn eine bestimmte Anzahl von lebenden Altholzbäumen (Habitatbäumen) erhalten bleibt oder wenn ein bestimmter Anteil von liegendem oder stehendem starken Totholz im Wald belassen wird. Für die Flächen, für die der Erschwernisausgleich beantragt wird, muss eine Maßnahmenkartei geführt werden. Das heißt, dass die durchzuführenden und durchgeführten forstwirtschaftlichen Maßnahmen chronologisch so dokumentiert werden müssen, dass die Aufzeichnung als Nachweis für die Einhaltung der Bewirtschaftungsbeschränkungen geeignet ist.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind waldbewirtschaftende Personen, deren Flächen in Niedersachsen liegen und mit entsprechenden Bewirtschaftungseinschränkungen beauflagt sind. Für Flächen der öffentlichen Hand kann kein Erschwernisausgleich beantragt werden. Um den Erschwernisausgleich Wald in Anspruch nehmen zukönnen, ist eine (jährliche) Antragstellung erforderlich. Anträge für das Jahr 2022 müssen in Papierform bis zum 16. Mai 2022 bei der Landwirtschaftskammer Niedersachsen eingegangen sein. Im Zuge der aktuellen Verordnungsänderung gibt es zudem in diesem Jahr einmalig die Möglichkeit, Anträge bis zum 15. Mai 2022auch rückwirkend für das Vorjahr (2021) zu stellen. Die erforderlichen Antragsunterlagen dazu werden auf der Internetseite der Landwirtschaftskammer Niedersachsen veröffentlicht.