Hochstuhl bei Sonnenuntergang, Jagd

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Anne-Maria Revermann | am

Niedersachsen passt Jagdzeiten an - Jäger kritisieren

Die Verordnung zur Durchführung des Niedersächsischen Jagdgesetzes wurde angepasst. Das Landwirtschaftsministerium verspricht sich davon Artenschutz und angepasste Jagdzeiten, von den Jägern gibt es Kritik.

Das Landwirtschaftsministerium Niedersachsen teilt mit, dass durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Ostdeutschland nicht nur alle Jagdmethoden sondern auch neue Hilfsmittel zur Reduzierung der Schwarzwildbestände zur Anwendung kommen müssen.

Da auch weniger Schalenwilddrückjagden wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie stattgefunden haben, wird nun auch die Nachtzieltechnik für eine intensive Schwarzwildbejagung freigegeben. Mit Beginn der Jagdzeit am 1. April können bereits einjähriges Reh-, Rot- und Damwild sowie ältere Rehböcke vor Beginn der Vegetationszeit bejagt werden.

Die Jagdzeiten auf Wasserfederwildarten sind wegen ihres guten Erhaltungszustandes angepasst worden. Die Bestände der Nonnengans sind stark angestiegen, sodass die hier brütende Population Jagdzeiten erhalten hat und der ziehende Teil der Population zur Abwendung erheblicher Schäden außerhalb der Vogelschutzgebiete erlegt werden darf.

Eine Übersicht der aktuellen Jagdzeiten in Niedersachsen finden Sie auf der Webseite des Landwirtschaftsministeriums.

Starke Kritik von den Jägern

Bei der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) und dem Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V. (ZJEN) stoßen insbesondere die nicht geänderten ganzjährigen Schonzeiten bei Saat- und Blässgans auf heftige Kritik. "Absolut nicht nachvollziehbar, weder wildbiologisch noch populationsökologisch. Beide Arten befinden sich in einem günstigen Erhaltungszustand mit stabilen oder anwachsenden Besätzen", kritisierte Helmut-Dammann-Tamke, Präsident der Landesjägerschaft Niedersachsen e.V..

"Wir werden daher unseren Mitgliedern, die ihre Normenkontrollanträge in Bezug auf nordische Gänsearten ruhend gestellt hatten, empfehlen, diese wieder zu reaktivieren.2 Nach dem Regierungswechsel 2017 waren die Normenkontrollanträge beim Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg wegen der Ankündigung der neuen Landesregierung, eine außergerichtliche Einigung finden zu wollen, ruhig gestellt worden.

Eine Jägerin geht zu ihrem Ansitz im Wald

Ärger um Jagdzeit für Blässgänse

Irritierend sei zudem das Verhalten des Landwirtschafts- und Umweltministeriums: Beide hatten ursprünglich eine Jagdzeit für Blässgänse außerhalb der Vogelschutzgebiete vorgesehen, doch das Umweltministerium zog dann seine Mitzeichnung zurück. Warum das Landwirtschaftsministerium nicht nachdrücklich auf seinen eigenen Vorschlag beharrte, bleibe unklar.

Die Politik nehme offensichtlich das Jagdrecht nicht mehr als verbrieftes Eigentumsrecht wahr, sagte Hans-Heinrich Ehlen, Präsident des ZJEN. Das Jagdrecht ist verfassungsrechtlich geschützt – nicht die Jagdausübung muss begründet werden, sondern deren Einschränkung. Nun werde sich das OVG Lüneburg mit diesen Fragen befassen müssen.

Das Landwirtschaftsministerium weist indes darauf hin, dass Blässgänse mit den streng geschützten Zwerggänsen verwechselt werden können. Beide unterscheiden sich fast nur durch einen gelben Augenring, den die Zwerggans trägt. Ihre Population in der EU wird aktuell auf 70 bis 90 Individuen geschätzt. Um Fehlabschüsse zu vermeiden und gleichzeitig den gesetzlichen Auftrag des Schutzes der Zwerggans zu erfüllen, wird die Blässgans trotz ihres guten Erhaltungszustandes nicht bejagt. Diese Vereinbarkeit fordert auch der 2020 geschlossene Vertrag über den Niedersächsischen Weg.

Mit Material von ML

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