Ab dem Jahr 2024 ist es so weit: Waldbesitzende wählen ihre Betreuungsanbieter dann frei aus und können für diese Leistung auf direktem Wege Fördermittel erhalten. Vorreiter sind acht Pilotprojekte, die im März an den Start gehen.
Es ist eine lange geübte Praxis, die mit Beginn des Jahres 2024 der Vergangenheit angehört: Privatwaldbesitzende erhalten bis dato eine indirekte Förderung des Landes für Beratungs- und Betreuungsleistungen. Weil dieses Vorgehen offenbar nicht rechtskonform ist, soll in zwei Jahren ein direkter Förderweg eingeschlagen werden.
Praxis verstößt gegen Recht
Noch betreuen überwiegend die Försterinnen und Förstern der niedersächsischen Landwirtschaftskammer und der Landesforsten die Waldbesitzenden und Genossenschaften. Beide Betreuungsanbieter können diese Leistung nicht kostendeckend erbringen und werden deshalb vom Land subventioniert. Diese Praxis erschwert privaten Dienstleistern den Marktzugang und verstößt dem niedersächsischen Forstministerium (ML) zufolge gegen Vergabe-, Wettbewerbs- und EU-Beihilferecht. Deshalb hat das ML im vergangenen Sommer mit Hilfe einer Arbeitsgruppe eine neue Richtlinie zu direkten Betreuungsförderung entworfen, die ab dem 1.1.2024 für ganz Niedersachsen Gültigkeit erlangen soll. Geplant ist eine Pauschale in Höhe von voraussichtlich 85 bzw. 115 €/ha oder 34 €/Stunde, wobei Forstbetriebe kleiner 20 ha die höhere Förderung erhalten sollen. Allerdings kommen ausschließlich Forstbetriebsgemeinschaften (FBG) in den Genuss der Mittel, sodass auch Forstgenossenschaften bis zum Stichtag eine FBG gründen müssen und allein wirtschaftende Betriebe keine Betreuungsförderung erhalten.
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Die Vorreiter starten
Der landesweiten Umstellung soll nun eine 30-monatige Pilotphase vorausgehen, die am 1. März startet. Acht „Piloten“ genannte Forstbetriebsgemeinschaften aus verschiedenen Regionen Niedersachsens unterziehen in dieser Zeit die Inhalte des Richtlinienentwurfs einem Praxistest. Die FBGen wurden aus unterschiedlichen Regionen, mit differierenden Betreuungsverhältnissen und Professionalisierungsgraden ausgewählt und mit ihnen Verträge für die kommenden 30 Monate abgeschlossen. Dabei sind: die Forstbetriebsgemeinschaften Hämeler Wald, Egestorf-Hanstedt, Elbe-Weser und Alfeld, der Forstverband für den Kreis Verden, Liebenburg, Visbek und die Waldmärkerschaft Uelzen.
Was soll das Pilotprojekt bringen?
Ihr Auftrag ist es, mit den neuen Antragsunterlagen zu arbeiten, praktikable Abläufe zu entwickeln, andere Forstbetriebsgemeinschaften zu beraten und so die flächendeckende Einführung vorzubereiten. „Die Pilotregionen tragen viel dazu bei, dass die Umstellung der Betreuungsförderung möglichst reibungslos verläuft. Was im Pilotprojekt erprobt und für praktikabel befunden wurde, kann später großflächig weitervermittelt und angewandt werden“, lobte kürzlich Niedersachsens Forstministerin Barbara Otte-Kinast.
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Diese Voraussetzungen sind nötig
Für die bald anbrechende Pilotphase und darüber hinaus gelten unter anderem diese Fördervoraussetzungen:
- Angebotseinholung durch die FBG bei mind. drei qualifizierten Betreuungsanbietern; Wahl des wirtschaftlichsten Angebotes;
- Abschluss eines mehrjährigen Dienstleistungsvertrages für die Betreuung zwischen FBG und Betreuungsanbieter;
- Aufbau eines internen Verrechnungssystems durch FBG.
Geteiltes Stimmungsbild
Insgesamt stößt die geplante Neuregelung bei den FBGen auf unterschiedliche Resonanz, auch weil die Voraussetzungen teils grundlegend verschieden sind: Manche stehen einer freien Wahl des Betreuungsanbieters positiv gegenüber, andere wünschten sich den Erhalt des Altbewährten. Auch die Sorge um eine ausreichende Qualifizierung treibt manche Waldbesitzende um. Je nach Professionalisierungsgrad befürchten einige FBGen eine Überforderung durch neue Aufgaben, wie Angebotseinholung, Antragstellung und Verwendungsnachweisführung, während dies in anderen FBGen schon heute zum alltäglichen Geschäft gehört.
Von der Freude, Waldbäuerin zu sein
Im Vorteil sind hier vor allem langjährig bestehende, gut aufgestellte Zusammenschlüsse mit hoher Mitgliederzahl. Eine davon ist die Waldmärkerschaft Uelzen. Befragt nach der Wahl des wirtschaftlichsten Angebotes, antwortet Geschäftsführer Dr. Marcus Hecker: „Das Einholen von Angeboten kann unter dem Konkurrenzgedanken durchaus von Vorteil sein“. „Wirtschaftlichkeit“ heiße aber nicht billig, sondern „für den Betrieb die beste Lösung“. Weitere Informationen auf www.ml.niedersachsen.de unter dem Forstförderportal.