Freilaufende Huehner auf einer Wiese vor einem Huehnermobil

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Andrea Borsat | am

Geflügelpest: Erreger bei Fuchs nachgewiesen

In Rheinland-Pfalz hat das Landesuntersuchungsamt (LUA) erstmals bei einem Fuchs das aktuelle Geflügelpest-Virus nachgewiesen

Der offensichtlich kranke Fuchs war im Donnersbergkreis von einem Jäger erlegt und routinemäßig zur Untersuchung auf Tollwut eingesandt worden. An Tollwut litt der Fuchs nicht - stattdessen konnten die Fachleute des Instituts für Tierseuchendiagnostik das hochpathogene Influenza A-Viren vom Subtyp H5N1 nachweisen. Der Befund wurde vom Nationalen Referenzlabor für Aviäre Influenza am Friedrich-Loeffler-Institut Insel Riems bestätigt. Der Erreger ist verantwortlich für den seit über zwei Jahren andauernden europaweiten Ausbruch der Geflügelpest unter Wildvögeln und Nutzgeflügel. Der Nachweis des Erregers bei einem Fuchs erfolgte im Rahmen eines aktuell laufenden Influenzavirus-Monitorings bei wildlebenden Fleischfressern in Rheinland-Pfalz.

Geflügelpest bei Fleischfressern war zu erwarten

Bei wildlebenden Fleischfressern war der Erreger in Deutschland zuerst im März bei vier Füchsen in Niedersachsen nachgewiesen worden. Nach Einschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts, Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit, kommen diese Fälle nicht unerwartet. Da Aviäre Influenzaviren derzeit in der Wildvogelpopulation vorkommen, ist beim Kontakt von Fleischfressern mit infizierten Vogelkadavern mit weiteren Übertragungen zu rechnen.

Während es bei der Afrikanischen Schweinepst (ASP) bisher in Niedersachsen bei einem Fall in Emsbüren blieb, werden bei der Geflügelpest laufend neue Fälle gemeldet. Für beide Seuchen ist eine Ertragsschadensversicherung dringend geboten, ältere Verträge sollten überprüft werden.

Geflügelpest ist für Geflügelhalter weiterhin die größte Bedrohung

Trotz des Erregernachweises bei Fleischfressern stellt die Aviäre Influenza weiterhin für Geflügelhaltungen die größte Bedrohung dar. Tierhalter müssen durch konsequent umgesetzte Biosicherheitsmaßnahmen verhindern, dass der Erreger in ihre Bestände eingeschleppt wird. Er kann nicht nur durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren, sondern auch durch Kontakt mit virusbehafteten Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk, Kleidung und Fahrzeugen in die Ställe gelangen.

Risiko der Übertragung von Tieren auf Menschen wird als sehr gering angesehen

Bisherige Erfahrungen haben gezeigt, dass das Risiko einer Übertragung von Tieren auf Menschen als sehr gering angesehen werden kann. In Deutschland sind bislang keine Erkrankungen aufgetreten. Grundsätzlich gilt, dass tote oder verhaltensauffällige Wildtiere, insbesondere Wildvögel, nicht angefasst werden sollten. Sie können mit verschiedenen Erregern wie Bakterien, Viren oder Parasiten infiziert sein. Auch der direkte Kontakt von Haustieren wie Hunden und Katzen mit toten oder kranken Wildtieren sollte möglichst verhindert werden.

Die USA forschen an einem Impfstoff gegen die Vogelgrippe. Aber auch die Niederlande und Frankreich möchten eine Impfung entwickeln. (Symbolbild)

Als Indikatortiere für Influenza A-Viren gelten tot gefundene Wildvögel wie Gänse, Schwäne, Enten, Möwen oder Greifvögel. Diese Tiere sollten nicht vom Fundort entfernt werden. Das Veterinäramt der zuständigen Kreisverwaltung kann informiert werden und eine Laboruntersuchung auf Geflügelpest veranlassen.

Mit Material von AHO - Redaktion Grosstiere

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