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Norbert Lehmann | am

Claas sieht sich von Vorwurf des Sanktionsbruchs entlastet

Landtechnikhersteller Claas hat eine Untersuchung von Teilelieferungen nach Russland angestrengt. Das ist das Ergebnis.

Der Landtechnikhersteller Claas hat eine juristische Untersuchung von Technik-Lieferungen in sein russisches Werk in Krasnodar in Auftrag gegeben. Das berichtet die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ). Das Unternehmen hat den Zeitungsartikel inhaltlich bestätigt. Ziel der Untersuchung war festzustellen, ob Lieferungen von Mähdrescher-Bauteilen gegen die von der EU verhängten Russland-Sanktionen verstießen oder nicht. Die Wochenzeitung „DIE ZEIT“ hatte Ende vergangenen Jahres berichtet, das Familienunternehmen versuche, die EU-Ausfuhrbeschränkungen für bestimmte technische Bauteile systematisch zu unterlaufen. Claas zufolge hat eine Untersuchung durch die Wirtschaftskanzlei Noerr jetzt hingegen gezeigt, dass die Embargovorschriften nicht verletzt worden seien.

Claas: Wir haben stets sanktionskonform gehandelt

Ein Sprecher von Claas erklärte gegenüber agrarheute, die externe Untersuchung durch die internationale Anwaltskanzlei habe bestätigt, dass die Vorwürfe falsch gewesen seien. Claas werde bescheinigt, immer mit dem Ziel gehandelt zu haben, die Produktion von Mähdreschern in Krasnodar im Einklang mit den gültigen Sanktionen und ohne Umgehung von Embargovorschriften fortzuführen. „Wir haben die Vorwürfe bei Bekanntwerden strikt zurückgewiesen und sehen uns durch die externe Untersuchung bestätigt, die wir aufgrund einer kritischen Berichterstattung im vergangenen Jahr vorsorglich eingeleitet hatten“, so der Unternehmenssprecher.

Russland-Export von Mähdreschern und Bausätzen ist nicht verboten

Die „ZEIT“ und der Radiosender Hochstift hatten berichtet, Claas versuche eine Lücke in den Embargovorschriften auszunutzen, um einzelne Komponenten für den Bau von Mähdreschern nach Russland zu liefern, obwohl diese Teile wie zum Beispiel Hydraulikzylinder auch für militärische Fahrzeuge verwendet werden können. Claas hatte die Vorwürfe stets nachdrücklich bestritten. Die Ausfuhr von Mähdrescher-Bausätzen oder ganzen Mähdreschern nach Russland unterliegt nicht den EU-Sanktionen. Verboten ist allerdings der Export bestimmter Einzelteile, die auch zu militärischen Zwecken genutzt werden können. Die USA haben für den Export von landwirtschaftlichen Maschinen, Geräten und auch Ersatzteilen eine weitreichende Ausnahme von den westlichen Sanktionen erlassen.

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