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Wer darf zulassungsfreie LoF-Anhänger fahren?
Darf ein Schlepper mit schwarzem Kennzeichen zulassungsfreie Anhänger ziehen? Wann dürfen diese zum Einsatz kommen?
Ein zulassungsfreier LoF-Anhänger kann an einem Traktor mit schwarzem Kennzeichen hängen, zum Beispiel, wenn es sich um einen Mietschlepper handelt.
Was ist aber, wenn ein Fahrer ohne LoF-Betrieb einen zulassungsfreien Anhänger ziehen möchte? Das kann der Fall sein, wenn beispielsweise jemand die zulassungsfreien Anhänger eines benachbarten Betriebs mit seinen Schleppern ziehen will.
Grundsätzlich gilt: Zulassungsfreie LoF-Anhänger für die Land- oder Forstwirtschaft dürfen nur in LoF-Betrieben und zu LoF-Zwecken zum Einsatz kommen. Im oben genannten Fall sind die Anhänger, nach § 10 Absatz 8 Fahrzeugzulassungs-Verordnung, mit einem Wiederholungskennzeichen zu kennzeichnen, das der Halter des Zugfahrzeugs für eines seiner Zugfahrzeuge verwenden darf.
LoF-Betrieb muss vorliegen
Liegt also kein LoF-Betrieb vor, können diese Anhänger von keinem anderen gezogen werden. Dies wäre nur möglich, wenn der Traktor offiziell an den LoF-Betrieb vermietet würde. Denn dann spielt die Kennzeichenfarbe an der landwirtschaftlichen Maschine keine Rolle und dann könnte der Anhänger ein Wiederholungskennzeichen des LoF-Betriebes haben.