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Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Hans-Jürgen Technow, LWK Niedersachen | am

Förderung Güllelager und Gülleaufbereitung

Die Landesregierung stellt für dieses Jahr zwölf Millionen Euro bereit, mit denen Vorhaben unterstützt werden, die zur Reduzierung von Nährstoffausträgen aus Düngemitteln führen.

Niedersachsen fördert den Bau zusätzlicher Güllelager. Fragen und Antworten zum Thema: 

Ab wann lohnt es sich, als viehloser Ackerbauer ein Güllesilo zu bauen?

Vielfach steht eine schlagkräftige Logistik zur Verfügung, die den Einsatz von Wirtschaftsdüngern auch in viehärmeren Regionen interessant macht. In dem engen Ausbringfenster im Frühjahr und bei größeren Transportentfernungen kann es jedoch zu eingrenzenden, logistischen Herausforderungen kommen.

Hier kann ein in der Ausbringregion vorhandener Lagerbehälter als Puffer für die Aufnahme im Winter dienen und so das enge Logistikzeitfenster entzerren. Der Investitionszuschuss könnte die Bereitschaft erhöhen, flüssige Wirtschaftsdünger auch in entfernteren Ackerbauregionen einzusetzen. Im Einzelfall muss jedoch auch der zusätzliche Kostenaufwand für die Behältererstellung berücksichtigt werden.

Förderfähig sind nur nicht schon vorgeschriebene Güllelager. Werden die Genehmigungen in Ackerbauregionen immer noch schleppend erteilt?

Viehlose Ackerbaubetriebe wollen aus logistischen Gründen die Güllebehälter bevorzugt in der Feldflur bauen. Dies verkürzt die Anfahrtswege für die Ausbringfahrzeuge und bei Bedarf kann die Ausbringung mit der bodenschonenden Gülleverschlauchung erfolgen.

Die Baugenehmigung für Güllebehälter ist je nach Standort mit einem mehr oder weniger großen Aufwand verbunden. Insbesondere in Ackerbauregionen, in denen seit Jahren keine Tiere mehr gehalten werden, ist die Skepsis gegenüber Güllelagern unterschiedlich groß. Die Genehmigungsbehörden müssen deshalb vom bauwilligen Landwirt „frühzeitig mitgenommen werden“.

Eine gute Vorbereitung ist deshalb unabdingbar. Für den Behälterbau im Außenbereich sind einige rechtliche Vorgaben einzuhalten. 

Wie hoch sind die Kosten für den Transport von Gülle und wie weit lohnen sich die Fahrten von Veredelungs- in Ackerbauregionen tatsächlich?

Der Großteil der flüssigen Wirtschaftsdünger wird in einer Entfernung von max. 80 bis 100 km mit den normalen Gülletanklastzügen verbracht. Darüber hinausgehende Entfernungen werden in der Regel mit Kombilinern, die auf der Rückfahrt feste Schüttgüter mitnehmen, durchgeführt.

Technik zur Aufbereitung und Separation von Gülle ist gefragt und wird auch bezuschusst. Ist die für Einzelbetriebe überhaupt wirtschaftlich?

Die Wirtschaftlichkeit der Separation hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zuerst muss geklärt werden, ob mit dem entsprechenden Separationsverfahren überhaupt die erforderlichen Nährstoffmengen aus dem Veredelungsbetrieb entfernt werden können.

Weiterhin gibt es bei den Separationskosten einen Degressionseffekt. Mit zunehmender jährlicher Separationsmenge sinken die spezifischen Kosten je m³ separierter Gülle. Bei Betrieben mit geringen Separationsmengen fallen dementsprechend auch höhere Separationskosten je m³ Gülle an.

Für Betriebe mit kleineren Mengen ist die Separation durch überbetriebliche Dienstleister oft kostengünstiger. Es müssen immer die gesamten Verfahrenskosten betrachtet werden. Neben den reinen Separationskosten sind dies Aufwendungen für die Feststoffverbringung, auch für ein eventuell erforderliches Feststofflager und die Kosten für die Ausbringung der separierten Filtratphase auf dem eigenen Betrieb.

Welche Separationsmöglichkeiten für Gülle empfehlen sich? Was spricht für Pressschnecken, was für Zentrifugentechnik?

Aufgrund der unterschiedlichen Trennvorgänge bei Pressschnecken und Zentrifugen, werden Schneckenseparatoren bevorzugt bei trockensubstanzreichen und viskosen flüssigen Substraten, wie Rindergülle und Gärresten eingesetzt.

Der Einsatz von Zentrifugen erfolgt meist in Schweinegülle. Dabei sollte dünne Sauen- und Mastschweinegülle vorab durch das Sinkschichtverfahren eingedickt werden. Vereinzelt werden Pressschnecken mit Einrichtungen zur Flockungsmittelzugabe, oder einem zweiten Feinseparator ausgestattet, um die Abscheideraten, insbesondere bei der Separation von Schweinegülle zu verbessern.

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Auch Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern beim Ausbringen wird in Niedersachsen künftig gefördert. Ist das Ansäuern mit Schwefelsäure praxisreif genug?

Die Ansäuerung mit Schwefelsäure wird in Dänemark schon seit einiger Zeit durchgeführt und ist praxiserprobt. In Deutschland wird es von einigen Lohnunternehmen bereits eingesetzt. Die Anschaffungskosten für das Ansäuerungssystem am Güllewagengespann belaufen sich auf ca. 71.000 Euro. Für den Umgang und den Transport der Schwefelsäure müssen spezielle Sicherheitsanforderungen erfüllt werden.

Mit Material aus agrarheute, Ausgabe 10/2020.

Einige Informationen zur aktuellen Förderung

Anträge können noch bis zum 16. November 2020 gestellt werden. Gefördert wird die Beschaffung bzw. Errichtung folgender Gegenstände:

  • Zusätzliche Wirtschaftsdüngerlagerkapazitäten: Förderfähig sind separate Baukörper zur Lagerung von Gülle, Jauche oder Festmist, soweit die Kapazitäten nicht bereits gesetzlich vorgeschrieben sind. Eine feste Abdeckung oder ein Zeltdach ist für Güllebehälter vorgeschrieben.
  • Abdeckungen für bestehende Güllebehälter oder Mistplatten (festes Dach oder Zeltdach),
  • Gülleaufbereitungsanlagen (für alle Arten der Aufbereitung),
  • digitale Landtechnik wie Nahinfrarot-Sensoren (NIRS), Technik zur Ansäuerung von Wirtschaftsdüngern während der Ausbringung, Stickstoff-Sensoren und pneumatische Düngerstreuer oder Scheibenstreuer für die Mineraldüngung mit einer der folgenden Ausstattungen (GPS-gestützte Teilbreitenschaltungen, elektronische Einrichtungen zur teilflächenspezifischen Variation der Streumenge, sensorgestützte Einrichtungen zur Verbesserung der Quer- oder Längsverteilung).
  • Die Zuwendung wird landwirtschaftlichen Unternehmen mit Sitz in Niedersachsen gewährt; gewerbliche Unternehmen wie Lohnunternehmen oder Biogasanlagen sind ausgeschlossen.
  • Betriebe mit mehr als 3,0 GV/ha werden nicht gefördert.
  • Die Förderung erfolgt als Zuschuss in Höhe von 35 %.
  • Das Mindestinvestitionsvolumen beträgt 10.000 Euro netto. Maximal förderfähig ist ein Investitionsvolumen von 200.000 Euro.
  • Liegt das Einkommen über 180.000 Euro (bzw. 150.000 Euro bei Ledigen), wird die Förderung nicht gewährt (Prosperitätsgrenze).
  • Bei genehmigungspflichtigen Vorhaben ist dem Antrag die Baugenehmigung beizufügen.
  • Maßnahmen, die bereits begonnen sind (Auftragsvergabe), sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zwecks Beratung können Sie sich an die Außen- und Bezirksstellen der Landwirtschaftskammer, an Beratungsringe oder an Betreuungsunternehmen wenden.

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