Ein Traktor auf einem Feld

Das ist ein Artikel vom Top-Thema:

Martin Vaupel, LWK Niedersachsen | am

Das sind land- und forstwirtschaftliche Zwecke

Was fällt eigentlich alles unter land- und forstwirtschaftliche Zwecke innerhalb der Fahrerlaubnis der Klassen T und L? Wir geben Ihnen einen Überblick.

Unter lof Zwecke innerhalb der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen laut § 6 Abs. 5 Fahrerlaubnisverordnung (FeV):

  1. Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
  2. Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
  3. landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
  4. Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
  5. Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
  6. Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden, und
  7. Winterdienst

Für diese lof Zwecke ist keine Berufskraftfahrerqualifikation nötig.

Mit Material von LWK

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