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Cord Leymann | am

LKW: Zugmaschinen für die Landwirtschaft zulassen

Wann wird ein LKW als Zugmaschine für land- und forstwirtschaftliche Einsätze zugelassen? Was zu beachten ist.

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Mittlerweile gibt es mehrere Möglichkeiten, einen LKW als Zugmaschine für land- oder forstwirtschaftliche Einsätze (lof) zuzulassen. Grundsätzlich gilt:

  • Die meisten gesetzlichen Ausnahmen kommen zum Tragen, wenn die LKWs als lof Zugmaschine, also als Schlepper, zugelassen sind.
  • Bei gewerblichen Einsätzen fallen fast alle Ausnahmen weg.

Die entsprechenden Vorschriften beim Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft (kein gewerblicher Transport) finden Sie in der beistehenden Tabelle.

Mautfplicht: Ja oder nein?

Unabhängig von der Zulassung sind alle aufgeführten Fahrzeuge mautpflichtig. Nach Aussage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) ist es entscheidend,

  • ob das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination nach seinen objektiven Merkmalen generell ausschließlich dazu dienen soll, Güter auf Straßen zu transportieren.
  • Sieht das Fahrzeug also aus wie ein LKW, ist Maut fällig, auch wenn es als Schlepper zugelassen ist.
Mit Material von Martin Vaupel, LWK Niedersachsen

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