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LKW: Zugmaschinen für die Landwirtschaft zulassen
Wann wird ein LKW als Zugmaschine für land- und forstwirtschaftliche Einsätze zugelassen? Was zu beachten ist.
Mittlerweile gibt es mehrere Möglichkeiten, einen LKW als Zugmaschine für land- oder forstwirtschaftliche Einsätze (lof) zuzulassen. Grundsätzlich gilt:
- Die meisten gesetzlichen Ausnahmen kommen zum Tragen, wenn die LKWs als lof Zugmaschine, also als Schlepper, zugelassen sind.
- Bei gewerblichen Einsätzen fallen fast alle Ausnahmen weg.
Die entsprechenden Vorschriften beim Einsatz in der Land- und Forstwirtschaft (kein gewerblicher Transport) finden Sie in der beistehenden Tabelle.
Mautfplicht: Ja oder nein?
Unabhängig von der Zulassung sind alle aufgeführten Fahrzeuge mautpflichtig. Nach Aussage des Bundesamtes für Güterverkehr (BAG) ist es entscheidend,
- ob das Fahrzeug bzw. die Fahrzeugkombination nach seinen objektiven Merkmalen generell ausschließlich dazu dienen soll, Güter auf Straßen zu transportieren.
- Sieht das Fahrzeug also aus wie ein LKW, ist Maut fällig, auch wenn es als Schlepper zugelassen ist.