Ab dem 1. April müssen Hundehalterinnen und Hundehalter ihre Hunde an der Leine führen: In der Brut- und Setzzeit brauchen Wildtiere Schutz.
Hunde an die Leine! Für alle Hunde gilt in der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis zum 15. Juli in der freien Landschaft Leinenpflicht. Wildtiere brauchen in dieser Zeit besonderen Schutz und sollten keinen Störungen ausgesetzt werden.
Bodenbrüter wie Ente, Gans, Rebhuhn, Fasan, Kiebitz und Lerche beginnen jetzt ihr Brutgeschäft. Andere Tiere wie Rehe sind hochtragend und können bei einer auftretenden Gefahr nur noch schwer die Flucht ergreifen. Einige Tierarten wie Hasen oder Schwarzwild ziehen ihren Nachwuchs bereits groß.
Stöbernde Hunde können die brütenden, aufziehenden oder gebärenden Wildtiere stören und so die Nachkommen gefährden. Daher sind Hundehalter aufgefordert, Rücksicht zu nehmen und die Hunde nicht frei herumlaufen zu lassen.
Wo gilt die Leinenpflicht in der Brut- und Setzzeit?
Die Leinenpflicht gilt in der freien Landschaft. Dazu gehören neben Flächen im Wald auch die der übrigen freien Landschaft, auch wenn die Flächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile liegen. Viele freilebende Tiere nutzen auch Parks und Grünanlagen zur Aufzucht. Auch wenn hier keine allgemeine Leinenpflicht besteht, sollten Hunde hier nicht frei laufen und die Halter besonders aufmerksam sein.