Bauernhaus

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Annika Storch | am

Neue KfW-Förderanträge für Sanierung möglich

Ab kommender Woche können wieder neue Anträge auf KfW-Zuschüsse für energieeffizientes Sanieren gestellt werden.

Der Haushaltsausschuss des Bundestags gab am Mittwoch (23. Februar) 9,5 Milliarden Euro für die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) frei. Die Förderbedingungen bleiben unverändert. Bevor das Geld ausgezahlt werde, müsse zwar noch das Bundesfinanzministerium zustimmen, das sei aber eine reine Formalie. Ab welchem Tag genau Bauherren die neuen Anträge stellen können, ist bisher noch nicht klar.

Nach Stopp im Januar folgt nun das Go!

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) hatte Zuschüsse für energieeffizientes Bauen und Sanieren der KfW-Förderbank im Januar kurz vor Ende der Antragsfrist vorzeitig gestoppt. Für Landwirte bedeutete der Stopp konkret, dass sie keine Sanierungsförderung bekamen, wenn sie ihre älteren Häuser energiesparend sanieren wollten.
Damit fehlte Wohnungsunternehmen und Bauherren aber immer noch eine Woche, um Anträge fristgerecht einzureichen, denn ursprünglich hätte das sogenannte EH55-Programm am 31. Januar auslaufen sollen. Ein EH55-Haus verbraucht nur 55 Prozent, ein EH40-Haus 40 Prozent der Energie, die ein Standardhaus benötigt.
Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die KfW-Förderung gestoppt. Doch was bedeutet das für die Landwirtschaft?

Sanierungsarbeiten statt Neubauten

Die freigegebenen Mittel gelten zunächst nur für die Förderung von Sanierungsarbeiten. Für Neubau und Kauf bleibt es dagegen bei dem Förderstopp. Ein neues Förderprogramm ist nach Angaben der Bundesregierung in Planung. Die KfW rät Bauherren, einen Förderantrag zu stellen, bevor sie einen Liefer- und Leistungsvertrag oder einen Kaufvertrag unterschreiben.

Mit Material von dpa

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