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Neue Züchtungsmethoden von Pflanzen: Landvolk sieht "großes Potenzial"
Im Juni 2023 will die EU-Kommission einen Vorschlag machen zur Neuregulierung von Pflanzen, die durch gezielte genetische Eingriffe gewonnen werden.
Konkret geht es vor allem um die Genschere CRISPR/Cas und weitere Verfahren. Damit kann der DNA-Strang von Pflanzen an einer vorgegebenen Stelle im Genom geschnitten werden, um gezielte Veränderungen herbeizuführen. „Neue Züchtungsmethoden haben unter den richtigen Rahmenbedingungen großes Potenzial“, stellt Landvolkpräsident Dr. Holger Hennies in einer Mitteilung fest.
Deutscher Bauernverband fordert detaillierteres Gentechnikrecht
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte im Jahr 2018 geurteilt, dass alle mittels sogenannter Genom-Editierung gewonnenen Organismen in den Bereich des Gentechnikrechts fallen. Eine Differenzierung nach Art der Veränderung findet nicht statt. Der Deutsche Bauernverband (DBV) fordert schon lange, dass genomeditierte Organismen, deren Veränderungen nicht von natürlich auftretenden Mutationen zu unterscheiden sind und auch mithilfe von konventionellen Züchtungsverfahren entstehen könnten, vom Gentechnikrecht ausgenommen werden.
Vorteile der Genom-Editierung
Die Vorteile der Genom-Editierung liegen Nach Angaben des Landvolks in der Beschleunigung des Züchtungsprozesses und der beschleunigten Domestizierung alter Landsorten oder stressresistenter Wildpflanzen. „Ertrag und Wachstumseigenschaften würden steigen, Nahrungs- und Futtermittelqualität besser ausfallen und die Pflanzen wären weniger anfällig gegen Krankheitserreger“, erläutert Hennies.
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Züchtung resistenter Sorten wichtig
Vor dem Hintergrund des Green Deals und der Farm to Fork-Strategie der EU sei die Züchtung resistenter Sorten ein wichtiger Baustein, um einen Beitrag der Pflanzenschutzmittelreduktionsziele ohne Ertrags- und Qualitätseinbußen zu erreichen. Hennies: „Die Genom-Editierung erweitert den Werkzeugkasten der Pflanzenzüchtung.“ Allerdings seien diese Methoden nach Einschätzung des Landvolkpräsidenten keine „Universallösung“ und könnten nicht die Weiterentwicklung und Optimierung von Anbausystemen ersetzen.
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Sortenschutz: Innovationskraft erhalten
Der Berufsstand sehe mit Sorge, dass der Sortenschutz durch die neuen Züchtungsmethoden ausgehebelt werden könnte. Bisher sichert das Sortenschutzrecht das geistige Eigentum des Züchters; nach derzeitiger Rechtslage fallen aber genomeditierte Sorten aber unter das Patentrecht. „Mit dem europäischen Sortenschutzrecht steht ein bewährtes Instrument zur Verfügung, um die Innovationskraft der Züchter zu erhalten“, so Hennies. Er appelliere an die Politik, alle notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um eine Zulassung der neuen Züchtungsmethoden unter dem Patentrecht zu verhindern, damit Landwirte auch künftig zwischen vielen Sorten von vielen Züchtern auswählen könnten.
Die LAND & FORST ist eine Medienmarke des Deutschen Landwirtschaftsverlags. In der Geschäftsleitung des Unternehmens vertreten sind unter anderem der Geschäftsführer des Landvolks Niedersachsen.