Mit der Carbon-Leakage-Verordnung sollen Unternehmen vor zu hohen CO2-Kosten geschützt und Abwanderung verhindert werden. Das Gegenteil könnte nun eintreten.
"Die neue Verordnung soll eigentlich Unternehmen mit hohem Carbon-Leakage-Risiko vor Abwanderung ins Ausland schützen", sagt Dr. Gerhard Brankatschk, Geschäftsführer von OVID Verband der ölsaatenverarbeitenden Industrie in Deutschland. "Mit vorliegendem Entwurf wird dieses Ziel jedoch verfehlt. Wir erwarten vom Deutschen Bundestag, dass er die Abwanderung der systemrelevanten Herstellung von Lebensmitteln aus Deutschland verhindert, indem er eine ausreichende Kompensation sicherstellt."
Drohende Abwanderung ins Ausland
Brankatschk kritisiert die Verordnung, denn diese solle insbesondere energieintensive Unternehmen schützen, die im internationalen Wettbewerb stehen und so deren Abwanderung ins Ausland verhindern. Im genauen solle es dabei um deutsche Hersteller von Malz, Hefe, Ölen, Fetten, Getreideprodukten und Stärke gehen. Die aktuelle Studie "Mögliche Auswirkungen des nationalen Brennstoffemissionshandels auf Carbon Leakage und Wettbewerbsfähigkeit" des Bundesfinanzministeriums verdeutliche die Gefahr, der Unternehmen unterliegen, ins Ausland verlagert zu werden. "Das hat die Bundesregierung heute nicht angemessen berücksichtigt", stellt Dr. Brankatschk fest.
Die falschen Unternehmen profitieren
Dr. Markus Weck, Geschäftsführer Deutscher Verband der Hefeindustrie, spricht zusätzlich die Unausgewogenheit der Ausgleichsregelung an: "Unsere Mitgliedsunternehmen investieren seit Jahren in energieeffiziente Systeme und Verfahren und produzieren auf höchstem Niveau. Die bereits getätigten Investitionen werden völlig ignoriert, wenn man nun weitere Klimaschutzmaßnahmen zur Bedingung für die Zahlung der Beihilfe macht. Die letzten Prozente an Optimierung sind am schwersten zu erreichen – und am kostenintensivsten."
Der Geschäftsführer des Deutschen Mälzerbundes, Michael Lerch ergänzt: "Durch diese Regelung profitieren nun Unternehmen, die bislang in geringerem Umfang in Energieeffizienzmaßnahmen investiert haben." Der vorliegenden Verordnung muss der Bundestag noch zustimmen.