Die Landesregierung hat heute eine Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten beschlossen.
Damit werden insbesondere die bisherigen Meldepflichten in der sogenannten „ENNI-Verordnung“ im Zusammenhang mit dem Nährstoffvergleich durch Meldepflichten zu den Düngungsmaßnahmen und zum betrieblichen Nährstoffeinsatz ersetzt.
Grund dafür ist die Änderung der Düngeverordnung auf Bundesebene, die als Reaktion auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofes zur unzureichenden Umsetzung der Nitratrichtlinie in Deutschland erfolgte. Damit wurde auch eine Anpassung der Landesverordnung an die aktuelle (Bundes-) Ermächtigungsgrundlage notwendig.
Stärkung der düngerechtlichen Überwachung
Ab 2023 erfolgen die Meldungen landesweit durch die Landwirte in die Meldedatenbank „ENNI“ (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen). Dabei gilt: Die Neuerung ist lediglich für Betriebe relevant, die in einem so genannten „Grünen Gebiet“ liegen.
Für Betriebe, die in einem mit Nitrat oder Phosphat belasteten Gebiet liegen (also in sogenannten Roten oder Gelben Gebieten), gilt die Meldeverpflichtung über ENNI bereits durch die im Mai 2021 in Kraft getretene Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO).
Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast: „Alle relevanten Daten in einem System: Mit der geänderten Verordnung setzt Niedersachsen die erfolgreich angelaufenen Nährstoffmeldungen fort und stärkt die düngerechtliche Überwachung noch einmal deutlich. Zugleich schaffen wir damit die Voraussetzung für mittelfristig mehr Verursachergerechtigkeit im Düngerecht.“
Meldepflicht für Wirtschaftsdünger wird ergänzt
Ein weiterer Baustein der geänderten Verordnung: Die Meldepflicht für Wirtschaftsdünger wird in die Wirtschaftsdünger-Meldedatenbank Niedersachsen um die Angaben zu den bei der Wirtschaftsdüngerverbringung beteiligten Dritten erweitert. Das betrifft zum Beispiel Vermittler, Güllebörsen oder Händler.