Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Düngeverordnung: Erste Länder legen Entwürfe vor
Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein haben Entwürfe für die Neufassungen ihrer Landesdüngeverordnungen vorgelegt.
Mit diesen soll bis Jahresende das Urteil des EuGH wegen nicht richtlinienkonformer Umsetzung der Nitratrichtlinie umgesetzt und das laufende Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland beendet werden.
Der Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau (BWV) übte scharfe Kritik am Entwurf in Rheinland-Pfalz. Besonders der Punkt, dass noch keine grundlegenden Karten zu den Roten Gebieten vorlägen, wurde kritisiert. Gerade die räumliche Abgrenzung dieser Gebiete führe nach wie vor zu viel Unverständnis in der Landwirtschaft, erklärte BWV-Präsident Michael Horper. Deshalb brauchten die Landwirte dringend Klarheit darüber, in welchem Ausmaß sie demnächst von weiteren Auflagen betroffen seien oder nicht.
In Rheinland-Pfalz werden laut BWV mit der neuen Landesdüngeverordnung einige Vorgaben aus der bundesweit geltenden Düngeverordnung umgesetzt, beispielsweise neben dem bundesweiten Gebot einer um 20 % verringerten Düngung auch zusätzliche Boden- und Wirtschaftsdüngeruntersuchungen. Insbesondere die Verringerung des Düngemittelaufwands unter den Bedarf der Kulturpflanzen und die verpflichtenden Bodenuntersuchungen werden von dem Landesbauernverband allerdings aus fachlicher Sicht abgelehnt. In Bezug auf die Gebietskulisse kritisiert der BWV, dass die Gebiete zu grob zugeschnitten seien sowie die Festlegung von Abrundungsgebieten. Dies sei nicht verursachergerecht.
Keine Phospatkulisse in Schleswig-Holstein
In Schleswig-Holstein kündigte Staatssekretärin Dr. Dorit Kuhnt vom Landwirtschaftsministerium eine deutliche Reduzierung der Nitratkulisse in der neuen Landesdüngeverordnung an. Die Roten Gebiete sollen noch rund 10 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche der bisherigen Kulisse umfassen. Bislang hatte die dortige Nitratkulisse etwa die Hälfte der Landesfläche ausgemacht. Der Präsident des Bauernverbandes Schleswig-Holstein (BVSH) wertete die deutliche Reduzierung der Kulisse als Erfolg.
Ebenfalls positiv bewertete er, dass auf die Ausweisung einer Phosphatkulisse, also mit Phosphor eutrophierter Gebiete, verzichtet werde.
Nach Angaben von Staatssekretärin Kuhnt soll in der Nitratkulisse neben der Pflicht zur Gülle- und Gärrestuntersuchung und zur Einarbeitung von Wirtschaftsdünger innerhalb einer Stunde als dritte Maßnahme vorgesehen werden, dass die betroffenen Landwirte jeweils im Abstand von drei Jahren an einer verpflichtenden Schulung zum effizienten Nährstoffmanagement teilnehmen sollen.