Die Landwirte in NRW trifft die Neuausweisung der roten Gebiete hart.

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Johanna Michel | am

Düngeverordnung: Rote Gebiete in NRW verdreifachen sich

Im Zuge der Neuausweisung werden sich die roten Gebiete in Nordrhein-Westfalen von 165.000 Hektar auf 500.000 Hektar verdreifachen.

Wie das Landwirtschaftsministerium in NRW mitteilt, sei durch die Verdreifachung der roten Gebiete ein Drittel der gesamten landwirtschaftlichen Fläche im Bundesland von strengeren Anforderungen an die Düngung betroffen. Dazu gehöre insbesondere eine Reduzierung des Düngebedarfs um 20 Prozent.

Am 1. Dezember 2022 tritt die neue Landesdüngeverordnung in Kraft. Dann sollen die detaillierten Karten zu den roten Gebieten online auf den Plattformen ELWAS-WEB und Düngeportal NRW einsehbar sein. Eine Übersichtskarte hat das Ministerium am 23.11. präsentiert.

Landwirtschaftsministerin Silke Gorißen (CDU) betont, dass die Erweiterung der roten Gebiete die Landwirte in NRW hart trifft. Sie würden aber nicht alleine gelassen. Eine leistungsfähige und wettbewerbsstarke Landwirtschaft müsse für die Ernährungssicherheit sorgen. Das Ministerium weist auf die Beratungsstelle in der Landwirtschaftskammer NRW hin, die die Betriebe bei der Umsetzung der neuen Düngeverordnung unterstützen soll.

Die roten Gebiete in NRW werden von derzeit 165.000 Hektar auf 500.000 Hektar erweitert - damit vergrößern sie sich um mehr als das Dreifache.

Ministerium fordert Nachbesserungen im Düngerecht

Vom Bund fordert Gorißen, Ausnahmegenehmigungen für vorbildliche Betriebe zu ermöglichen. „Bei nachgewiesen umweltverträglicher Düngung dürfen nicht die gleichen Anforderungen gelten wie bei Betrieben mit hohem Handlungsbedarf“, so die Ministerin.

Auf der Agrarministerkonferenz im Herbst habe NRW gemeinsam mit anderen Bundesländern vom Bund ein Konzept zur verursachergerechten Befreiung solcher Betriebe gefordert. Ein schriftlicher Bericht müsse bis Ende November vorliegen.

Gülle wird mit Schleppschlauch auf Acker im Harz ausgebracht

Daten aus etwa 1.300 Messstellen

Aktuell würden für die Gebietsausweisung Daten von etwa 1.300 Messstellen herangezogen. Nach Informationen des Ministeriums wird das Messstellennetz noch erweitert, um künftig eine genauere Gebietsdifferenzierung ermöglichen und Landwirte entlasten zu können.

WLV und RLV wollen Verursachergerechtigkeit

Nach Angaben des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands (WLV) ist der Unmut unter den Landwirten im Bundesland riesig. WLV-Präsident Hubertus Beringmeier kritisiert ebenfalls die fehlende Verursachergerechtigkeit: „Das Verfahren ist nicht verursachergerecht und berücksichtigt in keiner Weise die Bestrebungen vieler Betriebe, die seit Langem schon eine besonders gewässerschonende Wirtschaftsweise sicherstellen.“

Die Messstellen können keine einzelbetriebliche Differenzierung im Hinblick auf die Nitratmenge im Grundwasser leisten, so Beringmeier. An dieser Stelle müsse nachgebessert werden, damit die betroffenen Betriebe Perspektiven und Anreize für Verbesserungen erhalten.

Das Landvolk erwartet von der neuen Regierung, dass der vorgelegte Entwurf zur Änderung der Grenzen der nitratbelasteten Gebiete im Rahmen der Verbandsanhörung noch einmal überprüft wird.

"Werte spiegeln oft nur Belastungen aus der Vergangenheit wider"

Auch Bernhard Conzen, Präsident des Rheinischen Landwirtschafts-Verbands (RLV), stellt fest: „Die Neuausweisung der nitratbelasteten Gebiete geht an der Realität vorbei.“ So spiegelten die Messwerte oft nur Belastungssituationen aus der Vergangenheit wider, weil die Umsetzungsprozesse im Boden träge sind. Die Bewirtschafter der Gegenwart würden dann unberechtigterweise zu Maßnahmen gezwungen, die unkalkulierbare Rückwirkungen auf die Qualität und Menge der Ernte haben können.

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