Traktor mit Güllefass, Schleppschlauch

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Jörg Rath-Kampe | am

ENNI – Meldung bis zum 31. März 2023

Bis zum 31.03.2023 müssen alle Betriebe mit Sitz in Niedersachsen, die der Aufzeichnungspflicht nach Düngeverordnung unterliegen, ihre Aufzeichnungen aus dem Düngejahr 2022 in ENNI melden.

Dies gilt unabhängig von der Lage ihrer Betriebsflächen innerhalb oder außerhalb der nitratbelasteten „roten“ bzw. eutrophierten „gelben“ Gebiete.

Welche Betriebe sind in ENNI meldepflichtig?

In ENNI meldepflichtig sind somit grundsätzlich alle niedersächsischen landwirtschaftlichen Betriebe ab 15 ha, die mindestens einen Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv düngen. Bitte beachten Sie, dass auch Betriebe mit weniger als 15 ha der Meldepflicht unterliegen, sobald Wirtschaftsdünger aufgenommen werden, der N-Anfall aus der Tierhaltung 750 kg N übersteigt oder mehr als 2 ha Sonderkulturen angebaut werden und mindestens ein Schlag mit wesentlichen Nährstoffmengen aktiv gedüngt wird.

Was muss in ENNI erfasst werden?

Für die Meldung bis zum 31.03.2023 müssen in ENNI folgende Daten aus dem Düngejahr 2022 erfasst werden:

-    die aufzuzeichnenden Angaben zur Düngebedarfsermittlung je Schlag (ENNI-Programmbereich Düngebedarfsermittlung)
-    die aufzuzeichnenden Angaben über die Düngemaßnahmen je Schlag (ENNI-Programmbereich Dokumentation der Düngung)
-    die aufzuzeichnenden Angaben zur Weidehaltung (Programmbereich Dokumentation der Düngung)
-    die Ausgangsdaten zur Berechnung der betrieblichen N-Obergrenze (170 N) (ENNI-Programmbereich betriebliche N-Obergrenze)

Nutzen Sie eine Ackerschlagkartei, können die dort erfassten Daten auch direkt nach ENNI übertragen werden, sofern eine Datenexport-Möglichkeiten in dem für ENNI definierten Format angeboten wird.

Wo bekommen Sie weitere Informationen zu ENNI?

Weitere Informationen der Düngebehörde inklusive Anleitungen sowie unsere Videoanleitungen finden Sie in unseren online-Artikeln in der Rubrik ENNI unter www.meldeprogramm.de.

Darüber hinaus erreichen Sie uns zum Thema ENNI per e-mail unter enni@lwk-niedersachsen.de oder telefonisch von Mo-Do 8:00 bis 16:00 Uhr und Fr 8:00 bis 12:00 Uhr unter 0441 801 660.

Mit Material von LWK Niedersachsen
Kühe im Offenstall auf Spaltenboden

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