Gülleausbringung über bodennahe Verteiltechnik mit dem Schleppschlauch für eine umweltbewusste Düngung.

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Ellen Hartmann | am

ENNI: Nährstoffe voraussichtlich bis 31. März 2023 melden

Scheinbar soll die verpflichtende Fortsetzung der landesweiten betrieblichen Nährstoffmeldungen der Landwirtinnen und Landwirte in die Datenbank "ENNI" (Elektronische Nährstoffmeldung Niedersachsen) vom 30. Juni 2022 auf den 31. März 2023 verlegt werden. Das hat das Landwirtschaftsministerium nun mitgeteilt.

Zudem ist die Verbandsbeteiligung zum Verordnungsentwurf abgeschlossen, heißt es vom Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium (ML) weiter. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zeichne sich die Änderung des Verordnungsentwurfes hinsichtlich der Meldedatenbank "ENNI" -  vorausgesetzt das Kabinett stimmt der Änderung zu. Dies betrifft jedoch die "grünen" Gebiete, nicht die "roten" Gebiete. Diese müssen weiterhin bis zum 31. März 2022 gemeldet werden. 

Kabinett entscheidet im Januar 2022 über den Vorschlag

Mit der Terminverschiebung soll der Aufwand für rückwirkende Nährstoffmeldungen im ersten Meldejahr verringert und "ein ausreichender Vorlauf für die Eintragungen in die elektronische Datenbank ENNI während des jeweiligen Düngejahres für Betriebe und Berater" sichergestellt werden, so das ML. Das Kabinett wird sich wahrscheinlich Ende Januar 2022 mit dem Verordnungsentwurf beschäftigen. Bereits im Februar 2022 soll dann die Verordnung zur Änderung düngerechtlicher Meldepflichten gelten. 

Ein Traktor bei der Feldbearbeitung, beim Einbringen von Gülle direkt in den Boden.

Herausforderungen: ENNI und Landesdüngeverordnung

Nicht nur die "ENNI-VO", auch die Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) inklusive der Ausweisung der nitrat- und phosphatbelasteten Gebiete stellt eine zusätzliche bedeutende düngerechtliche Landesverordnung dar. Das "Konzept zur schrittweisen Fortschreibung der NDüngGewNPVO", welches im Frühjahr 2021 vorgestellt wurde, sah die nächste Gebietsanpassung eigentlich für das Frühjahr 2022 vor. Vom ML heißt es hierzu jedoch: "Vor dem Hintergrund der erneut aufgenommenen und noch nicht abgeschlossenen Verhandlungen zwischen dem Bund und der EU-Kommission bezüglich des Vertragsverletzungsverfahrens zur EG-Nitratrichtlinie und der Kritik der KOM an der Ausweisung der mit Nitrat und Phosphat belasteten Gebiete in Deutschland kann der ursprünglich angedachte Zeitplan für die nächsten Gebietsanpassung jedoch nicht umgesetzt werden."

Landwirtschaftsministerium setzt auf ENNI-Daten

Jedoch geht das Agrarministerium davon aus, dass es keinerlei Konsequenzen "der geplanten Änderung des ENNI-Meldetermins auf die von Niedersachsen ursprünglich vorgesehene Anpassung der Ausweisung von mit Nitrat belasteten Gebieten" geben werde. So wolle sich Niedersachsenn weiter dafür stark machen, ENNI-Daten als Grundlage "für eine am Verursacherprinzip orientierte Ausgestaltung von düngerechtlichen Regelungen verwenden zu können" und dies auch in weitere Prozesse mit einfließen zu lassen. Zusätzlich halte Niedersachsen am "Fortschreibungskonzept zur Präzisierung der Gebietsausweisung" fest und setze die nötigen Grundlagenarbeiten fort. Allerdings brauche es für die rechtsverbindliche Umsetzung "eine verlässliche bundesrechtliche Basis für die Vorgaben zur Gebietsausweisung", fordert das ML. 

Mit Material von ML

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