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Erschwernisausgleich für Schutzgebiete genehmigt
Die EU-Kommission genehmigte eine Förderung für nachhaltige Bewirtschaftung von Schutzgebieten.
Um unter anderem für Insekten wertvolle Lebensräume zu erhalten, verbietet es die Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung, bestimmte Pflanzenschutzmittel in Schutzgebieten einzusetzen. Um Einkommensverluste für die betroffenen Landwirtinnen und Landwirte auszugleichen, wurde mit den Ländern die GAK-Maßnahme „Förderung besonders nachhaltiger Verfahren im Zusammenhang mit der Umsetzung der FFH - und der Vogelschutzrichtlinie“ abgestimmt und bei der Europäische Kommission zur Notifizierung eingereicht. Die EU-Kommission hat diese Förderung jetzt beihilferechtlich genehmigt.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Förderung setzt voraus, dass die bewirtschafteten Flächen in Natura-2000-Gebieten liegen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 382 Euro pro Hektar produktiv genutzter Ackerflächen und 1.527 Euro pro Hektar produktiv genutzter Dauerkulturen. Die Maßnahme ist Teil des Aktionsprogramms Insektenschutzes und wird seitens des Bundes über einen GAK-Sonderrahmenplan mit zusätzlichen Mitteln unterstützt. Die konkrete Ausgestaltung und Mitfinanzierung der Maßnahme liegt in der Zuständigkeit der Länder.