Gänse hinterlassen immense Fraßschäden auf Acker und Grünland. Das Landvolk will deshalb Zahlungen auch für Flächen, die keine Vogelschutzgebiete sind.
Auf den Äckern und Grünland sind in Niedersachsen gerade Fachleute unterwegs, um die tatsächlichen Fraßschäden durch Wildgänse zu ermitteln, vor allem im Nordwesten des Landes. In einigen Bereichen rasten die arktischen Gänse konzentriert in großer Zahl. Bei diesen „Rastspitzen“ hat sich gezeigt, dass die Fördermittel aus Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen (AUKM) nicht ausreichen. Daher hat das Land Niedersachsen seit Ende der 2000er Jahre im Ackerbereich ein sogenanntes „Rastspitzenmodell“ entwickelt, um zusätzlich zu den AUKM weitere Ausgleichszahlungen anbieten zu können.
Passgenaue Abrechnung für den einzelnen Betrieb
Landvolk-Vizepräsident Manfred Tannen begrüßt diese zusätzlichen Anstrengungen. Diese reichten aber bei weitem nicht aus, so Tannen weiter. „Wir können durch das Rastspitzenmanagement die Schäden pro Hektar mittlerweile genau beziffern.“ Daher wünsche sich das Landvolk eine passgenaue Form der Abrechnung, damit der einzelne Landwirt und Landwirtin den tatsächlichen Schaden ausgeglichen bekommt.
Entschädigung für Landwirte: Land zahlt Fraßschäden durch Wildgänse
Zahlungen auch für Flächen außerhalb von Vogelschutzgebieten
Für voraussichtlich rund 28.000 Hektar werden Acker- und Grünlandflächen in Niedersachsen Ausgleichszahlungen angewiesen, die in EU-Vogelschutzgebieten liegen. Niedersachsen hat 16 EU-Vogelschutzgebiete mit einer Fläche von 125.000 Hektar, in denen es nachweislich größere Vorkommen von Wildgänsen gibt. „Die Gänse fressen überall. Wir Landwirte fordern, den Schadensersatz auch auf Flächen außerhalb der Vogelschutzgebiete auszuweiten“, bekräftigt Manfred Tannen.