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GL11: Mähtermin für Grünlandflächen veröffentlicht
Der früheste Mähtermin für die Grünlandflächen in der Fördermaßnahme GL11 wird auf den 22.05.2023 festgesetzt.
Grünlandflächen, die in der Maßnahme GL11 "Umweltgerechte Bewirtschaftung durch Verringerung der Betriebsmittelanwendung auf Dauergrünland" des NiB-AUM-Programms gefördert werden, können in diesem Jahr frühestens ab dem 22. Mai gemäht werden.
Wie wird der Termin ermittelt? Seit 2008 wird der früheste Mähtermin für Grünlandflächen phänologisch bestimmt. Das heißt, er wird von der Vegetationsentwicklung einer bestimmten Pflanzenkennart abgeleitet: Der Blütezeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes. Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ermittelt hierzu jährlich den mittleren Blühzeitpunkt des Wiesenfuchsschwanzes in Niedersachsen.
Auf dieser Basis wird der früheste Mähtermin für Grünlandflächen in der Maßnahme GL11 vom Landwirtschaftsministerium festgelegt. Der Termin variiert somit von Jahr zu Jahr dem Witterungsverlauf und damit der Blüte des Wiesenfuchsschwanzes entsprechend.
Eine Beweidung der in GL11 geförderten Flächen ist zeitlich nicht eingeschränkt und kann vor dem 22. Mai 2023 erfolgen.