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Norbert Lehmann | am

Glyphosat ist nicht krebserregend – EU-Verbot wackelt

Sicherheitsbehörden kamen zu dieser übereinstimmenden Bewertung und wollen Wirkstoff daher in der EU weiter zulassen.

Glyphosat erfüllt alle Voraussetzungen, um in der EU weiterhin als Wirkstoff für Pflanzenschutzmittel zugelassen zu bleiben. Zu dieser übereinstimmenden Bewertung kommen die Sicherheitsbehörden aus Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn. Damit wackelt ein EU-Verbot des Herbizids ab 2023 gewaltig.

Prüfbericht liegt auf den EU-Servern

Seit gestern (15. Juni) liegt der Berichtsentwurf der Prüfbehörden aus den vier Mitgliedstaaten – von der Öffentlichkeit bisher wenig beachtet – auf den EU-Servern. Dabei hat der Report jede Menge politische Sprengkraft. Denn in ihrem 11.000 Seiten starken Berichtsentwurf bescheinigen die Fachbehörden dem Wirkstoff Glyphosat, dass er alle Voraussetzungen erfüllt, um in der Europäischen Union weiterhin zugelassen zu werden. Sie kommen zu diesem Schluss nach Sichtung aller verfügbaren validen wissenschaftlichen Studien zu den Umwelt- und Gesundheitswirkungen des Wirkstoffs.

EU muss Antrag auf Verlängerung der Zulassung prüfen

Die Pflanzenschutzbehörden von Frankreich, den Niederlanden, Schweden und Ungarn haben von der EU-Kommission im Mai 2019 den Auftrag erhalten, Glyphosat gemeinsam wissenschaftlich zu bewerten. Anlass ist das reguläre Ende der EU-weiten Zulassung des Totalherbizids am 15. Dezember 2022. Auf Antrag von acht Unternehmen muss die EU vor Ablauf der Zulassung prüfen, ob die Genehmigung verlängert werden kann.

Glyphosat ist weder krebserregend noch erbgutschädigend

Der Berichtsentwurf der vier nationalen Sicherheitsbehörden ANSES (F), Ctgb (NL), Kemi (SV) und Nebih (H) kommt zu der Einschätzung, Glyphosat ist:

  • nicht krebserregend (Kanzerogenität),
  • unschädlich für das Erbgut (Keimzellenmutagenität),
  • nicht reproduktionstoxisch (Reproduktionstoxizität),
  • nicht organschädigend (Zielorgan-Toxizität) und
  • für den Hormonhaushalt nicht gefährlich (kein endogener Disruptor).

Fruchtfolgeversuche für weitere Daten

Für zwei Anwendungsfälle schlägt der Expertenstab niedrigere toxikologische Referenzwerte vor, um den Anwenderschutz zu verbessern. Außerdem sollen zusätzliche Fruchtfolgeversuche angestellt werden, um zusätzliche Daten über Rückstände in Folgekulturen zu erheben. Für die Verbrauchergesundheit betrachten die Behörden ihre Bewertung daher als noch nicht abschließend. Insgesamt kommen die Fachbehörden jedoch zu dem Fazit, dass in allen beantragten Einsatzgebieten eine sichere Anwendung glyphosathaltiger Produkte möglich ist. Die Zulassungskriterien gemäß der EU-Verordnung über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln (1107/2009) werden erfüllt. Die vier Behörden tragen die gesamte Risikobewertung einstimmig.

So geht es jetzt weiter mit dem Glyphosat-Zulassungsantrag

Der Sicherheitsbericht der nationalen Behörden wurde an die EU-Behörden für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und Chemikalien (ECHA) gesandt. Die EFSA wird voraussichtlich im September eine öffentliche Anhörung dazu durchführen. Das EU-Zulassungsverfahren sieht vor, dass die EFSA und ECHA anschließend ihre Empfehlungen für oder wider eine Verlängerung der Genehmigung an die EU-Kommission abgeben. Die EU-Kommission formuliert auf dieser Basis wiederum einen Verordnungsentwurf, der der Zustimmung des EU-Ministerrates bedarf, um in Kraft treten zu können.

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