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Glyphosat: Weiterhin keine Entscheidung über Zulassung
In der EU gibt es weiter keine Einigung über die Glyphosat-Verlängerung. So argumentiert das Bundeslandwirtschaftsministerium (BMEL).
Die EU-Mitgliedsstaaten haben sich weiterhin nicht über eine verlängerte Glyphosat-Zulassung geeinigt. Im zuständigen Ständigen Ausschuss (SCoPAFF) der EU-Kommission gab es weder eine qualifizierte Mehrheit für noch gegen eine einjährige Verlängerung. Sollte erneut keine Entscheidung über eine Wiederzulassung zustande kommen, kann die EU-Kommission den Zulassungsvorschlag im Alleingang umsetzen. Noch ist Glyphosat bis zum 15. Dezember 2022 in der EU zugelassen.
Wie begründet das BMEL seine Enthaltung?
Deutschland hat sich bei der Entscheidung enthalten. Die Bundesregierung begründete ihre Enthaltung damit, dass man der EU-Kommission bei der formal-administrativen Verlängerung der Glyphosatzulassung um einen kurzen Zeitraum nicht im Weg stehen wolle. Die Verlängerung sei auch notwendig, um „die Standhaftigkeit der fachlichen Entscheidung über eine Erneuerung oder Nicht-Genehmigung im Rahmen gerichtlicher Überprüfungen zu gewährleisten“. Schließlich solle eine fachliche Entscheidung nicht aufgrund von Form- oder Verfahrensfehlern anfechtbar sein.
Ab wann ist Glyphosat in Deutschland nicht mehr zulässig?
Allerdings bemängelte das BMEL die Verzögerung im Verfahren. Man habe die Kommission schon schon vor einiger Zeit darauf hingewiesen, dass die Auswirkungen von Glyphosat auf die biologische Vielfalt in dem Verfahren zur Wiedergenehmigung eine maßgebliche Rolle spielen müsse. Deutschland will den Glyhosateinsatz ab 2024 nicht mehr erlauben. Der Ausstiegstermin sei laut BMEL bereits in der aktuell geltenden Pflanzenschutzanwendungsverordnung verankert.