Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Herbizidstrategie in Möhren
In den nächsten Wochen werden in Niedersachsen die ersten Möhren gedrillt. Damit steht die Frage nach der passenden Herbizidstrategie wieder im Raum.
Noch gibt es beim Herbizideinsatz im Möhrenanbau keine Alternative zum Standardverfahren. Damit führt an einer Kombination aus Vor- und Nachauflaufbehandlungen kein Weg vorbei.
Für die Vorauflaufbehandlung stehen Tankmischungen aus Bandur (1,5 – 2 l/ha) + Centium 36 CS (0,15 – 0,25 l/ha) + ggf. Stomp Aqua (1,75 bis 2,5 l/ha) zur Verfügung. Entscheidend für die Wirkung ist eine ausreichende Bodenfeuchte. Im Nachauflauf werden gegen zweikeimblättrige Unkräuter Tankmischungen mit Bandur + Sencor oder Bandur + Sencor + Stomp Aqua und ggf. ab BBCH 13 Betasana SC eingesetzt.
Bei Bandur und Stomp Aqua ist dabei die Mengenbegrenzung im Vorauflauf für den Einsatz im Splitting (Vorauflauf + Nachauflauf) zu beachten. Gräserherbizide werden je nach Bedarf separat mit geringer Wassermenge (200 l) und grobtropfigen Düsen auf die bereits gut entwickelten Gräser ausgebracht.
Verfügbare Herbizide in Möhren
Bei den verfügbaren Herbiziden hat es nur wenige Veränderungen gegeben
- Sencor Liquid hat eine Erweiterung der Zulassung nach Art. 51 in Möhren erhalten. Für den Einsatz ist also ab 2017 keine einzelbetriebliche Genehmigung mehr notwendig.
- Das Gräsermittel Targa Super hat mit der Wiederzulassung (neue Zulassungsnummer 034060-00) auch eine Genehmigung gegen Quecke mit höherer Aufwandmenge (2,0 l/ha statt 1,25 l/ha) erhalten. ( Das alte Mittel mit der Zulassungsnummer 024060-00 hat diese Zulassung nicht. Es ist zum 31.12.2016 ausgelaufen und darf noch bis zum 30.6.2018 aufgebraucht werden.)
- Neu hinzugekommen ist das Gräsermittel Targa Max mit Zulassungen gegen einjährige einkeimblättrige Unkräuter (ausgenommen Einjähriges Rispengras) und Gemeine Quecke.
- Bei Gallant Super wurde die erlaubte Aufwandmenge von 1 l/ha auf 0,5 l/ha reduziert, da von dem Wirkstoff Haloxyfop-P nur noch 52 g/ha in einem Zeitraum von drei Jahren auf einer Fläche ausgebracht werden dürfen. (neue Auflage NG345-3).
- Für Centium 36 CS ist zu beachten, dass das Mittel mit der alten Zulassungsnummer 004798-00 nur noch bis zum 31.7.2017 aufgebraucht werden darf.
Eine Übersicht der in Möhren zugelassenen Herbizide finden Sie hier zum Herunterladen...
Parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel
Neben den genannten Präparaten mit einer deutschen Zulassung gibt es so genannte parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel. Diese sind in einem Mitgliedstaat der EU oder des EWR zugelassen, stimmen mit einem in Deutschland zugelassenen Pflanzenschutzmittel überein und sind als parallel gehandelte Pflanzenschutzmittel von der Zulassungsbehörde genehmigt.
Eine Liste der verkehrsfähigen Parallelimporte finden Sie hier: www.bvl.bund.de
Mehr zum Thema lesen Sie in der LAND & Forst 10/17 auf den Seiten 36 bis 38. Möchten Sie die LAND & Forst zum Probelesen bestellen? Dann klicken Sie hier…