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Immer weniger Mähwiesen: EU-Kommission will Deutschland verklagen
Die EU-Kommission will Deutschland erneut vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagen. Dabei soll es darum gehen, dass Mähwiesen in FFH-Gebieten unzureichend erhalten werden würden. Der NABU hat sich zu der Klage geäußert.
Nach europäischem Recht dürfe sich der Zustand geschützter Arten sowie deren Lebensräume in den FFH-(Flora-Fauna-Habitat)Gebieten nicht verschlechtern, so der NABU. Sie sind Teil des EU-Schutzgesetzes Natura 2000. Weiter heißt es vom NABU, dass jedoch in deutschen FFH-Gebieten bereits 18.000 Hektar Mähwiese verschwunden seien. Schuld seien hieran vor allem die intensive Nutzung, die Umwandlung von Grünland in Acker sowie die Überdüngung und der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln.
Klage gründet auf NABU-Beschwerde aus 2014
Im Februar 2021 hatte die EU-Kommission Deutschland bereits wegen unzureichendem Schutz der Natura 2000-Gebiete verklagt. Die nun angekündigte Klage gründe zudem auf einer NABU-Beschwerde aus dem Jahr 2014. "Bund und Länder haben dem Verschwinden von artenreichen Wiesen in den vergangenen Jahren tatenlos zugesehen, obwohl diese mit ihrer Artenvielfalt besonders von der EU geschützt sind", kritisiert Jörg-Andreas Krüger, Präsident des NABU. Seiner Meinung nach sei die Ankündigung der EU-Kommission "ein klarer Appell an die künftige Regierung und an die Länder, das Thema Naturschutz ernst zu nehmen".
NABU fordert neue Regierung zum Handeln auf
"Deutschland ist nun in der Pflicht, endlich ausreichend Mittel zur Naturschutzfinanzierung zur Verfügung zu stellen und Landwirtinnen und Landwirte bei der angepassten Bewirtschaftung und Pflege der Schutzgebiete zu unterstützen", fordert Krüger weiter. "Die neue Bundesregierung muss endlich einen Aktionsplan Schutzgebiete aufsetzen, damit der Bund zusammen mit den Ländern das Management der Schutzgebiete verbessern und EU-Recht konsequent umsetzen kann."
"Bund und Länder müssen Landwirtinnen und Landwirte, die Mähwiesen und andere geschützte Lebensräume bewirtschaften und pflegen, ausreichend honorieren", findet NABU-Agrar-Expertin Christine Tölle-Nolting. "Dafür braucht es eine am gesellschaftlichen Nutzen orientierte EU-Agrarförderung und speziell angepasste Agrarumweltmaßnahmen in allen Bundesländern."
Ampel-Koalition will GAP-Strategie überarbeiten
"Die Ankündigung der Ampel-Koalition, den nationalen GAP-Strategieplan zu überarbeiten, begrüßen wir deswegen", erklärt Tölle-Nolting. "Die Anpassung der Grünen Architektur der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) erst zur Mitte der nächsten Legislatur kommt jedoch zu spät, denn der Verlust an biologischer Vielfalt geht ungebremst weiter. Bund und Länder müssen sofort mehr Naturschutzleistungen fördern, auch um den Landwirtinnen und Landwirten Planungssicherheit zu geben."
Vom EU-Umweltrechtsexperten des NABU, Raphael Weyland, heißt es dazu: "Auch wir hätten uns gewünscht, dass es gar nicht erst so weit kommt. Aber offenbar haben die Koalition von Union und SPD und die Landesregierungen zu wenig unternommen, um den Schutz der Mähwiesen in FFH-Gebieten sicherzustellen. Die EU-Kommission ist hier klar: Neben Flächenverlust und der fehlenden Überwachung der Gebiete kritisiert sie vor allem, dass keine verbindlichen Schutzmaßnahmen wie Mahd- oder Düngebeschränkungen festlegt worden sind."