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Isopyrazam: Diese acht Fungizide sind im Pflanzenbau verboten
Der Wirkstoff war unter anderem in drei Getreidefungiziden mit breiter Zulassung enthalten, außerdem in zwei Sklerotinia-Mitteln. Sie müssen bis Dezember 2022 aufgebraucht sein.
Bontima, Seguris Era und Gigant sind verboten
Betroffen sind acht Fungizide, die Isopyrazam enthalten. Für den Ackerbau relevant sind vor allem Bontima (in Gerste), Gigant und Seguris Era (in allen wichtigen Getreidearten) und im Winterraps gegen Sklerotinia Aziza und Symetra.
Dazu kommen noch Mittel für den Obst- und Gemüseanbau. Schon im Mai 2022 hat die EU-Kommission die Genehmigung für Isopyrazam zurückgezogen und zudem eine verkürzte Aufbrauchfrist bis 8. Dezember 2022 festgelegt. Der Wirkstoff sei reproduktionstoxisch und karzinogen. Im Anschluss waren die Mitgliedsstaaten am Zug, bis spätestens 8. September 2022 ihre nationalen Mittelzulassungen zu widerrufen.
Diese Fungizide enthalten Isopyrazam und verlieren ihre Zulassung
Vom deutschen Verbot sind folgende Fungizide betroffen:
Getreide:
- Bontima
- Gigant
- Seguris Era
Raps:
- Aziza
- Symetra
Obst, Gemüse oder Zierpflanzen:
- Embrelia
- Reflect
- Sunjet Flora
Verkürzte Fristen: Verkauf und Aufbrauch enden am selben Tag
Die genannten Mittel dürfen bis 8. Dezember 2022 verkauft werden. Achtung, die Aufbrauchfrist läuft am selben Tag aus! Danach sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Mit denselben Fristen wurden auch die zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels widerrufen.