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Klaus Strotmann | am

Isopyrazam: Diese acht Fungizide sind im Pflanzenbau verboten

Der Wirkstoff war unter anderem in drei Getreidefungiziden mit breiter Zulassung enthalten, außerdem in zwei Sklerotinia-Mitteln. Sie müssen bis Dezember 2022 aufgebraucht sein.

Mit Isopyrazam verschwindet ein weiterer fungizider Wirkstoff EU-weit vom Markt. Jetzt hat das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) als deutsche Zulassungsbehörde festgelegt, bis wann die Mittel hierzulande verwendet werden dürfen.

Bontima, Seguris Era und Gigant sind verboten

Betroffen sind acht Fungizide, die Isopyrazam enthalten. Für den Ackerbau relevant sind vor allem Bontima (in Gerste), Gigant und Seguris Era (in allen wichtigen Getreidearten) und im Winterraps gegen Sklerotinia Aziza und Symetra.

Dazu kommen noch Mittel für den Obst- und Gemüseanbau. Schon im Mai 2022 hat die EU-Kommission die Genehmigung für Isopyrazam zurückgezogen und zudem eine verkürzte Aufbrauchfrist bis 8. Dezember 2022 festgelegt. Der Wirkstoff sei reproduktionstoxisch und karzinogen. Im Anschluss waren die Mitgliedsstaaten am Zug, bis spätestens 8. September 2022 ihre nationalen Mittelzulassungen zu widerrufen.

Diese Fungizide enthalten Isopyrazam und verlieren ihre Zulassung

Vom deutschen Verbot sind folgende Fungizide betroffen:

Getreide:

  • Bontima
  • Gigant
  • Seguris Era

Raps:

  • Aziza
  • Symetra

Obst, Gemüse oder Zierpflanzen:

  • Embrelia
  • Reflect
  • Sunjet Flora

Verkürzte Fristen: Verkauf und Aufbrauch enden am selben Tag

Die genannten Mittel dürfen bis 8. Dezember 2022 verkauft werden. Achtung, die Aufbrauchfrist läuft am selben Tag aus! Danach sind eventuelle Reste entsorgungspflichtig. Mit denselben Fristen wurden auch die zugehörigen Pflanzenschutzmittel des Parallelhandels widerrufen.

Der Beitrag „Isopyrazam: Acht weitere Fungizide verboten“ ist zuerst erschienen bei agrarheute.

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