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Nach Klage: Zuckerhersteller müssen keine Strafe zahlen
Das Landgericht Köln weist die Klage mehrerer Molkereien, Gebäckhersteller und Brauereien gegen deutsche Zuckerhersteller ab.
Die Kläger sind mehrere Molkereien, Gebäckhersteller und Brauereien. Sie sind der Ansicht, wegen Kartellabsprachen der drei Zuckerkonzerne Nordzucker AG, Südzucker AG und Pfeifer & Langen jahrelang zu viel für den Zucker bezahlt zu haben und haben die Unternehmen auf 126 Millionen Euro Schadenersatz verklagt.
Das Landgericht Köln hat die Klage nun abgwiesen. Schadenersatz müssen die drei Firmen nicht zahlen. Es heißt: Es könne nicht mit deutlich überwiegender Wahrscheinlichkeit davon ausgegangen werden, dass die kartellrechtswidrigen Absprachen beim sogenannten Verarbeitungszucker zu erhöhten Preisen geführt haben.
Bereits im Jahr 2014 hatte das Bundeskartellamt gegen die drei Zuckerfirmen Bußgelder in Höhe von insgesamt 280 Millionen Euro verhängt. Sie hätten ein "Gebietskartell" gegründet, um sich beim Verkauf von Zucker in Deutschland nicht in die Quere zu kommen.