Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Kornkreise: Wie sie entstehen und warum sie Landwirte nerven
Für die einen ist es Kunst, für Landwirte häufig ein Ärgernis: Kornkreise. In Zeiten knappen Getreides sind sie zumindest Verschwendung.
Zugegeben: Die geometrischen Figuren, die Kreise, Spiralen und Figuren sehen mitunter beeindruckend aus. Doch Kornkreise sind vielen Landwirten in Großbritannien ein Dorn im Auge.
Die britische Zeitung „The Guardian“ berichtete, dass seit 2018 mehr als 40 Fußballfelder Ackerland Kornkreise verpasst bekommen hätten. So hätten Landwirte 92 Kornkreise verzeichnet. Dadurch seien Schäden von 30.000 Britischen Pfund oder rund 34.000 Euro entstanden. Angesichts der weltweiten Ernährungskrise ist diese Form zumindest in Frage zu stellen.
Ernte und neue Aussaat leiden
Die Formationen entstehen üblicherweise, indem etwa Getreide mit Füßen oder Brettern flachgedrückt wird. Hilfsmitel sind Schnur oder GPS-Geräte. Mitunter richten sich die Halme wieder auf. Allerdings bleiben sie häufig flach am Boden und können von Erntemaschinen nicht mehr erfasst werden. Die Schäden verstärken dann noch Neugierige und Touristen, die sich die Kornkreise anschauen. Für den Landwirt ist nicht nur die Ernte schwierig, auch die Saat der nächsten Kultur bedarf höheren Aufwandes.
Bild des Tages: Mysteriöser Kornkreis begeistert Schaulustige
Landwirte verzichten oft auf Anzeige
Viele Landwirte verzichten auf eine Meldung des Krieses, weil sie keine Aussicht auf Entschädigung haben. Kornkreise sind kein neues Phänomen. Bereits im 16. Jahrhundert tauchten sie in Frankreich auf. Die Formationen schrieb man dem Teufel oder Dämonen zu. Erst in jüngerer Zeit vermutete man Botschaften von Außerirdischen hinter den Symbolen.
Bislang steckte aber immer ein irdischer Urheber hinter dem Vandalismus. Auch in Deutschland gibt es Kornkreise. So hatten Unbekannte im letzten Jahr im oberbayerischen Gauting ein Bild aus Kornkreisen und Linien hinterlassen.
Kornkreise sind Sachbeschädigung
Man könnte das Ganze für eine Kleinigkeit halten, aber rechtlich sind die Macher der Kornkreise auf dünnem Eis. Denn auch wenn es ein freies Betretungsrecht gibt - es hat Grenzen. So besagt das Naturschutzgesetz von Niedersachsen, NRW, Bayern und Baden-Württemberg:
Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flächen dürfen während der Nutzzeit nur auf vorhandenen Wegen betreten werden. Das gilt zwischen Saat oder Bestellung und Ernte, bei Grünland in der Zeit des Aufwuchses und unabhängig davon, ob die Fläche eingezäunt ist oder nicht. Wer sich nicht daran hält, kann mit Strafen bis 15.000 Euro belegt werden.