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Ellen Hartmann | am

Neue zentrale Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung

Um Transparenz zu schaffen, hat die Landwirtschaftskammer Niedersachsen jetzt die Zentrale Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung (ZALD) ins Leben gerufen.

Da die Ausweitung der nitratbelasteten (roten) sowie der eutrophierten (gelben) Gebiete nach Maßgabe der Landesdüngeverordnung (NDüngGewNPVO) zum Schutz der niedersächsischen Gewässer in der Landwirtschaft und in der Öffentlichkeit zu zahlreichen Fragen geführt hat, haben die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) und das Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) die ZALD gegründet. Die Landesdüngeverordnung ist seit Mai 2021 rechtskräftig. 

Die roten und gelben Gebiete:

In Niedersachsen umfasst die Größe der Gebietskulisse der nitratbelasteten Gebiete (rot) circa 645.000 Hektar. Das sind rund 24,5 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Fläche in Niedersachsen. Die Kulisse der eutrophierten Gebiete (gelb) im Bereich der Seen-Einzugsgebiete liegt bei 1,3 Prozent der landwirtschaftlichen Fläche. Koordinatorin der ZALD ist die 30-Jährige Marie Christin Albers. Sie hat Agrarwissenschaften an der Universität in Rostock studiert und einen Master in Umwelt- und Ressourcenmanagement an der Universität in Gießen absolviert. 

Frau Albers, Sie arbeiten an der Schnittstelle zwischen Landwirtschaft und Umweltschutz. Ist das nicht ein ziemlich herausforderndes Spannungsfeld?   

Das ist es in der Tat – aber auch genau deswegen bereitet mir diese Arbeit besonders viel Spaß. Diese Schnittstelle liegt mir am Herzen, denn mit dem stärker werdenden Interesse der Gesellschaft an Umweltthemen ist die Landwirtschaft leider immer öfter in ein weniger gutes Licht gestellt worden. Daher ist die Öffentlichkeitsarbeit an dieser Schnittstelle so wichtig.

Warum bedarf es extra einer Ansprechstelle zur Landesdüngeverordnung? Heißt das, dass die Verordnung so kompliziert ist, dass niemand sie ohne solch eine Ansprechstelle verstehen kann?

Kompliziert ist in diesem Kontext vielleicht nicht das richtige Wort. Ich glaube, die Novelle der Düngeverordnung hat die Landwirtschaft bundesweit vor viele Herausforderungen gestellt. Sie regelt sehr umfassend; seien es die Kulissen, Vorgaben zu den Sperrfristen oder zur Düngungshöhe. Und seit Anfang Mai 2021 kommen noch zusätzliche Anforderungen auf die landwirtschaftlichen Betriebe in Niedersachsen zu, die in den sogenannten roten und gelben Gebieten wirtschaften. Es sind viele Änderungen in kurzer Zeit dazu gekommen – und so, wie es jede Verordnung mit sich bringt, muss diese rechtsgültig umgesetzt werden.

Ich verstehe die ZALD als eine Chance für Betroffene und die Öffentlichkeit, sich zentral über die jeweiligen Maßnahmen zu informieren bzw. behördliche Rechtsauskunft zu den rechtlichen und fachlichen Grundlagen zu erhalten. Die Anfragen berühren oft viele verschiedene Fachgebiete zugleich. Mit Unterstützung vom ML, dem Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz, dem Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie und dem Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz können wir gebündelte Antworten geben.

Wir hoffen, durch unsere Arbeit Transparenz bei der Ausweisung von ordnungsrechtlichen Gebietskulissen zu schaffen und den Betrieben eine rechtskonforme Umsetzung der Maßnahmen in den Gebieten zu erleichtern.

Wer ruft so alles bei Ihnen an? Welche Fragen zählen zu den Dauerbrennern?

Die Anfragen sind ganz unterschiedlich. Meine Kollegin Lea Ball und ich fassen die Anliegen ganz allgemein in vier Unterthemen zusammen. Das sind zum einen Fragen zur Rechtsgültigkeit: Seit wann gilt was, welche Kulissen sind rechtskräftig? Weiterhin Fragen zu den Maßnahmen. Natürlich ist auch die Betroffenheit der einzelnen Betriebe ein Thema: Liege ich im roten Gebiet?

Ein weiterer Themenbereich sind messnetzbezogene Anfragen, z.B.: Welche Bewertung liegt der Flächenkulisse zugrunde? Wichtig ist an dieser Stelle zu wissen, dass unsere Hauptaufgabe in der Informationsvermittlung liegt. Wir sind also keine Clearing- oder Bewertungsstelle. Auch dient die ZALD nicht für die Beratung der Betriebe, denn das ist Aufgabe der Beraterinnen und Berater für Pflanzenbau und Wasserschutz.

Hier finden Sie Informationen:

Mit Material von LWK

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