Grundwasserbrunnen

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Anne-Maria Revermann | am

Nitratwerte: Landwirt aus Rotenburg stellt Strafanzeige

Wegen Übermittlung vermeintlich einseitiger Nitratwerte an die EU hat ein Landwirt aus Rotenburg Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt. Die Initiative „Land schafft Verbindung“ unterstützt diese. Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium nimmt auf Anfrage der LAND & FORST Stellung.

Ein Landwirt aus dem Landkreis Rotenburg hat Strafanzeige gegen Unbekannt gestellt, da unzureichende Nitratmesswerte im Jahr 2012 an die EU übermittelt worden seien. Ebenso seien nicht nachvollziehbare Schlussfolgerungen aus dem aktuellen Nitratbericht der Bundesregierung zur Verfügung gestellt worden. Das geht aus einer Pressemitteilung von „Land schafft Verbindung“ hervor, in der es weiter heißt, dass die Initiative die Strafanzeige unterstütze.

Zusammengenommen bilden diese die Grundlage für die nochmalige Verschärfung der Düngeverordnung in diesem Jahr und die pauschale Ausweisung so genannter „Roter Gebiete“, für die weitreichende Einschränkungen bei der Düngung gelten.

Eingriff ins Eigentumsrecht

Hierdurch sieht sich der klagende Landwirt geschädigt: „Für die ausgewiesenen Gebiete gilt eine verordnete Mangelernährung der Pflanzen. Das bedeutet zum einen entsprechende Ertrags- und Qualitätseinbußen. Zum anderen bewirkt eine Nutzungsbeschränkung auf landwirtschaftlichen Flächen eine Minderung des Verkehrswertes und stellt daher einen unverhältnismäßigen Eingriff in unsere Eigentumsrechte dar. Zudem schränkt diese Wertminderung die Besicherungsfähigkeit von Grund und Boden gegenüber Kreditinstituten ein.“

Im Zuge der Wasserrahmenrichtlinie waren sämtliche EU-Mitgliedsstaaten 2012 aufgefordert, Daten über die Grundwassergüte an die zuständige EU-Kommission zu melden. Statt, wie gefordert, repräsentative Daten über das Grundwasser zu melden, die eine Aussage über die tatsächliche Nitratbelastung der Böden in Deutschland zulassen, seien damals lediglich Informationen zu besonders belasteten Gewässern und Gebieten übermittelt worden. Bei einem Treffen mit Landwirten im November 2019 bestätigte die Niedersächsische Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast laut „Land schafft Verbindung“ diesen Vorgang, den sie als „Witz“ bezeichnete, der leider nicht mehr rückgängig gemacht werden könne.

Das sagt das Ministerium

Dazu äußerte sich die Pressestelle des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf Anfrage von LAND & FORST wie folgt:

„Die Äußerung der Ministerin bezieht sich auf die unterschiedliche Repräsentativität der Messnetze im Jahr 2012, die aus ihrer Sicht nicht ausreichend kommuniziert und daher auch falsch interpretiert wurde. Das hat leider zu Missverständnissen geführt. Richtig ist aber, dass der Nitratbericht für Deutschland seit 2016 auf einer Messstellenauswahl basiert, die repräsentativ für die Landwirtschaft in Deutschland ist. Genau wie in anderen EU-Ländern auch.“
 
Denn Grundlage der Ausweisung der so genannten nitrat- und phosphatsensiblen Gebiete in Niedersachsen sei das Wasserrahmenrichtlinienmessnetz. Dies ist ein anderes Messnetz als das oben beschriebene sogenannte Nitratmessnetz und umfasst noch deutlich mehr Messstellen. Im Jahr 2021 werden die bis dahin gemessenen Daten erneut bewertet. Die Gebietskulissen und damit auch die Landesverordnungen werden in diesem Zusammenhang gegebenenfalls angepasst.

Das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium verweist außerdem auf die Ausführungshinweise zur NDüngGewNPVO sowie die Empfehlungen zur Probennahme, die Sie hier einsehen können.

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