Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir will die Fruchtwechsel-Vorgabe im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) noch nicht 2023 zur Anwendung kommen lassen, sondern erst später.
Der Bundesagrarminister begründete seine Haltung damit, dass auf die Folgen des Ukraine-Krieges reagiert werden müsse. Er setze sich deshalb in Brüssel dafür ein, dass die neue Regelung zum Fruchtwechsel verschoben werde, „damit unsere Bauern mehr Weizen produzieren können", so Cem Özdemir. Andernfalls könne schon bei dieser Herbstaussaat nicht mehr Weizen auf Weizen angebaut werden.
Flächen für Artenschutz erhalten
Özdemir sieht den Vorteil darin, dass „wir die wenigen Flächen für den Artenschutz erhalten.“ Seien diese Vielfaltsflächen erstmal verschwunden, gebe es auch nichts mehr zu schützen. Versorgungssicherheit, Klimaschutz und Artenschutz sei „die große Aufgabe dieser Zeit.“ „Daran müssen wir uns messen lassen“, erklärte er.
Fragestunde mit Özdemir: Umbau der Tierhaltung das Wichtigste
Was bedeutet das?
Gemäß dem GLÖZ 7-Standard in der Konditionalität ist ab 10 Hektar Ackerland ein Fruchtwechsel vorzunehmen. Der Anbau derselben Hauptkultur zwei Jahre hintereinander auf derselben Ackerfläche ist damit grundsätzlich nicht mehr zulässig.
Die EU-Kommission legt den betreffenden Basisrechtsakt dabei so aus, dass der Fruchtwechsel erstmals im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2022 erfolgen muss. Das schränkt die Anbauplanungen der Landwirte insbesondere auch zur Aussaat von Wintergetreide im Herbst 2022 und damit bereits vor Inkrafttreten der neuen GAP stark ein.
Das Verschieben der Vorschrift würde dem Bundesagrarministerium zufolge die laufenden Anbauplanungen der Landwirte und die Abwicklung der EU-Agrarförderung im Jahr 2023 erheblich erleichtern, ohne dass damit nennenswerte negative Auswirkungen auf Klimaschutz oder Biodiversität verbunden wären.