Die neue Düngeverordnung wird ab dem 1. Januar 2021 insbesondere in den Roten Gebieten zu weiteren Verschärfungen führen. Auf diese Situation gilt es sich frühzeitig einzustellen. Auch der Zwischenfruchtanbau ist betroffen.
Beratungsorganisationen wie die LWK Niedersachsen oder auch die Ingenieurgemeinschaft für Landwirtschaft und Umwelt (IGLU) bereiten sich schon länger auf die neuen Herausforderungen mit dem Verzicht auf eine N-Düngung im Herbst intensiv mit der Anlage von Versuchsparzellen vor. Nur aus solchen Praxisversuchen lassen sich regional zuverlässige Beratungsempfehlungen ableiten.
Gruppenberatungen
Was gilt für Rote Gebiete? Ein Zwischenfruchtanbau vor Sommerungen ist Pflicht. Ausnahmen gibt es nur, wenn die Vorfruchternte nach dem 1. Oktober stattfindet oder das langjährige Niederschlagsmittel 550 mm unterschreitet. Ebenso dürfen Zwischenfrüchte ohne Futternutzung im Herbst nicht mehr gedüngt werden. Erlaubt ist nur die Ausbringung von bis zu 120 kg N/ha durch Festmiste von Huf- und Klauentieren oder Komposten.
Der Zwischenfrucht kommt zukünftig eine noch wichtigere Rolle in den Anbausystemen zu. Umso entscheidender ist es, der Praxis Empfehlungen an die Hand zu geben, wie man auch ohne zusätzliche Stickstoffdüngung vernünftige Zwischenfruchtbestände etablieren kann. Erschwerend kommt hinzu, dass der Klimawandel mit seinen ausgeprägten Trockenperioden im Spätsommer/Herbst manche Planung über den Haufen werfen kann.
IGLU hat in der letzten Woche mehrere Gruppenberatungen auf den Leitflächen von Beratungsbetrieben zum Thema "Verzicht auf N-Düngung zur Zwischenfrucht" in Gemarkungen nördlich von Hannover durchgeführt. Dabei ging es im Wesentlichen um Themen wie die Etablierung einer Zwischenfrucht ohne N-Düngung mit Berücksichtigung von Ernteresten, Nachernte-Nmin und Bodenbearbeitung. Untersucht wird auch, welche Zwischenfrüchte sich an den verschiedenen Standorten (Sorte/Gemenge) eignen.
Verlagerungspotenzial
Auf den Leitflächen des Betriebes Heiner und Felix Baden in Wesseloh wurde beraten. Der Standort in Wesseloh ist ein Sandboden und weist 24 Bodenpunkte auf. Mit 100 bis 150 mm ist das Potenzial an pflanzenverfügbarem Bodenwasser sehr gering. Die Sickerwasserrate liegt nach Angaben des IGLU-Beraters Carsten Meyer bei rund 250 bis 300 mm pro Jahr.
Das standörtliche Verlagerungspotenzial bzw. die Austauschhäufigkeit des Bodenwassers ist entsprechend mit 1,5 bis 2,5 Mal pro Jahr sehr groß. Ziel müsse es sein, so Meyer, keine N-Überschüsse zu produzieren und möglichst viel Sickerwasser nach oben zu ziehen und der Zwischenfrucht zur Verfügung zu stellen. Die Grundwasserbildung liegt bei jährlich 100 bis 150 mm. Zur Nachernte wurde auf dem Standort mit 18 kg N/ha ein geringer Nmin-Wert ermittelt.
Die gesamte Region wird ab dem nächsten Jahr als Rotes Gebiet eingestuft. Von daher haben die Ergebnisse aus Versuchen ohne Herbstdüngung auch aus Sicht der wirtschaftenden Betriebe vor Ort eine hohe Relevanz. Die Frage ist, wie die Landwirte auch ohne N-Düngung im Herbst ihre pflanzenbaulichen Ziele erreichen können.
Versuchserfahrungen
Je nach Zusammensetzung der Mischung (mit oder ohne Leguminosen) können die Nmin-Werte im Frühjahr bis über 93 kg N/ha ansteigen. Durch eine geschickte Auswahl an Komponenten (ohne Leguminosen) lässt sich der N-Gehalt im Boden auf ein deutlich abgesenktes Niveau führen. Außerdem sei zu bedenken, dass im Gegensatz zu abfrierenden Kulturen nach winterharten Zwischenfrüchten mehr Stickstoff zu späteren Zeitpunkten im Frühjahr zur Verfügung steht.
Zwischenfrüchte leisten laut Meyer auch einen positiven Beitrag, die Sickerwasserbildung und damit auch die Nährstoffverlagerung, insbesondere auf sandigen Standorten, zu verringern.
Zu den Versuchen
Variante eins
Ölrettich zeigte sich in der Variante 1 etwas wüchsiger als der Rauhafer, der mit der Trockenheit nur schlecht zurechtkam und sich kaum etablieren konnte. Das Ziel war, so Carsten Meyer, dass eine Durchwurzelungstiefe von 30 cm erreicht wird. Rauhafer ist eher ein Flachwurzler, Ölrettich dagegen ein Tiefwurzler, sodass sich die beiden Partner eigentlich gut ergänzen. Eine Spatenprobe ergab aber nur eine Wurzellänge von 10 bis 20 cm. Später gesäte Bestände profitierten von Regenfällen und zeigten sich wesentlich vitaler. Die IGLU-Berater haben bei der Mischung Ölrettich/Rauhafer eine Biomasse von 1,1 bis 1,4 kg/m3 (Stroh abgefahren/ Stroh belassen) ermittelt. Pro kg Biomasse kalkuliert Meyer mit 25 kg N. Davon seien 60 % im Frühjahr anrechenbar.
Variante zwei
In der Variante 2 wurde die Sommerwicke zusammen mit Ölrettich ausgedrillt. Die Wicke ist von den Leguminosen das kleinste Übel in Kartoffelfruchtfolgen, berichtete bei der Begehung Heiner Lass, Produktmanager Zwischenfrüchte der Saaten-Union. Dieser Bestand zeigte sich wesentlich vitaler, was wohl darauf zurückzuführen ist, dass der Spätentwickler Wicke sich selbst mit Stickstoff aus der Luft versorgen kann und in Verbindung mit den Regenfällen im Oktober noch deutlich zulegen konnte.
Mehr Biomasse
Variante drei

Die Mischung Ölrettich mit Lein steht aufgrund der schwierigen Startbedingungen sehr dünn. © Raupert
Die Variante 3, in der Ölrettich und Öllein ausgesät wurde, fällt bei der Betrachtung der Biomasse ab. Hier wurden ebenso nur Biomassegewichte von knapp 1 bis 1,34 kg/m3 ermittelt. Das entspricht etwa 25 kg N. Beim Ölrettich lässt man sich aber oft optisch täuschen, denn 40 % der Pflanzenmasse liegen als Wurzelmasse unterirdisch vor. Sein Vorteil ist, vorausgesetzt, es ist genügend Wasser vorhanden und es liegt keine Bodenverdichtung vor, die Fähigkeit tief zu wurzeln. Bis 140 cm Tiefe sind laut Lass möglich, was aber 2020 selten erreicht werden dürfte.
Fazit
- Zwischenfruchtbestände haben sich aufgrund der Trockenheit zur Aussaat im August schwach entwickelt.
- Bestände sind frühzeitig in generative Phase gewechselt.
- Rauhafer hat am stärksten unter Wassermangel gelitten.
- Die Variante Ölrettich/Sommerwicke zeigte sich am vitalsten und hat die meiste Biomasse entwickelt.
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