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Ostfriesland: Bauer klagt gegen Düngeverordnung
Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung reichte der Landwirtschaftsbetrieb Soeken aus dem ostfriesischen Timmel beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein.
Ein Landwirt aus Ostfriesland wendet sich an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Mit seiner Verfassungsbeschwerde gegen die Düngeverordnung wird erstmals das im März 2020 trotz massiver Bauernproteste novellierte Regelwerk grundsätzlich in Frage gestellt, heißt es in einer Meldung der Freien Bauern.
Beschwerdeführer Jens Soeken bewirtschaftet einen Grünlandbetrieb mit Biogasanlage und Mutterkuhherde auf der ostfriesischen Geest. Er betont, dass seine Verfassungsbeschwerde nicht das berechtigte Ziel des Grundwasserschutzes angreife.
Dem Landwirt ginge es um die vielen sinnlosen Bewirtschaftungsauflagen für die Mehrzahl der Betriebe, die in natürlichen Kreisläufen arbeiteten und deshalb gar keinen Schaden am Grundwasser anrichten könnten.
„Wenn der Staat mir vorschreibt, dass ich meine Pflanzen nicht mehr mit meinem eigenen organischen Dünger bedarfsgerecht ernähren darf, dann ist das ökonomisch und ökologisch falsch und es ist auch rechtlich nicht haltbar“, erklärt Soeken.
Gleichheitsgrundsatz wird verletzt
Rechtsanwalt Dr. Konrad Asemissen von der Potsdamer Kanzlei HSA Rechtsanwälte Henschke & Partner, der Jens Soeken vertritt, sieht für seinen Mandanten den Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes verletzt. Demnach sei der Gesetzgeber dazu verpflichtet, unterschiedliche Sachverhalte unterschiedlich zu behandeln: „Wo keine Nitratbelastungen vorhanden sind, sind die verschärften Anforderungen an die Ausbringung von Düngemitteln nicht erforderlich.
Obwohl der Bund die Länder zu einer differenzierten Ausweisung von belasteten Gebieten verpflichtet hat, hält er an der bundesweiten undifferenzierten Geltung der verschärften Anforderungen fest und greift damit ohne sachliche Rechtfertigung in Eigentum und Berufsfreiheit meines Mandanten ein.“