Das ist ein Artikel vom Top-Thema:
Pflanzenbau Aktuell: Sperrfristen, Maisernte und Rapsanbau im Oktober
Es ist viel los: Im Oktober beginnen Sperrfristen für N-Dünger und es steht die Entscheidung an, ob der Mais als Körner- oder Silomais geerntet werden soll. Währenddessen ist der Raps vielerorts auch bereits schon wieder aufgelaufen.
Am 1. Oktober tritt sowohl auf Grünland in Roten Gebieten als auch für die bekannten Ausnahmen von den Herbstdüngebeschränkungen auf Acker (Gerste, Raps) die Sperrfrist für N-Dünger in Kraft. Für Grünland in den Grünen Gebieten beginnt diese am 1.11. Die Ausbringung von Festmist von Huf- und Klauentieren ist in den Grünen Gebieten vom 1.12 bis 15.1 bzw. vom 1.11 bis 31.1 in den Roten Gebieten untersagt.
Körnermais oder Silomais?
Beprobungen der Kornfeuchte am vergangenen Freitag in den LK EL / CLP ergaben Kornfeuchtegehalte um 40 % (K 210 bis K 220, Aussaat Ende April). Die Körnermaisreife kommt also deutlich näher. Gleichzeitig erreichten die beprobten Bestände 32 % TS in der Gesamtpflanze, wären also häckselreif, der Trockenkolbenanteil bewegt sich um 65 %. Wegen der guten Entwicklung der Maisbestände und des attraktiven Körnermaispreises von ungefähr 23 EUR/dt (netto, Westniedersachsen) spielen viele Anbauer mit dem Gedanken ihre frei verfügbaren Maismengen zu dreschen, anstatt sie als Silomais ab Feld zu vermarkten.

Sehr betriebsindividuell bleibt die Entscheidung über die Nutzungsrichtung als Körnermais oder Silomais. Ob die Fläche zum Erntezitpunkt aber überhaupt befahrbar ist, spielt dabei eine nicht zu unterschätzende Rolle. © Hoffstall
Welche Preise sind zu erwarten?
Wie jedes Jahr stellt sich hier die Frage nach dem angemessenen Preis für Silomais in Relation zur erzielbaren, und um Ernte und Trocknung bereinigten, Marktleistung des Körnermais. Bei einem geschätzten Körnermaisfeuchtertrag von 130 dt/ha bei 36 % Kornfeuchte müssen in der Regel Trocknungskosten von etwa 420 EUR/ha entrichtet werden. Zusätzlich müssen weiterhin ca. 200 EUR/ha Ernte- und Transportkosten in Ansatz gebracht werden, sodass unter dem Strich ein Mindestverkaufspreis (Gleichgewichtspreis) für Silomais ab Feld von knapp 1.700 EUR/ha (inkl. 10,7 % MwSt.) erreicht werden müsste, um mit der Körnernutzung wirtschaftlich gleichzuziehen. Bei einem TS-Gehalt von 33 %, der häufig als Abrechnungsbasis herangezogen wird, entspricht dies zirca 33 EUR/t (inkl. 10,7 % MwSt.) Silomais ab Feld. Nicht berücksichtigt sind in dieser Überschlagsrechnung die höheren Kaliabfuhren von der Fläche durch die Silomaisernte. Auch in Veredelungsregionen wird Kalium zu Mais in der Regel mineralisch ergänzt, sodass dieser kalkulatorische Ansatz auf vielen Betrieben schnell zu real existierenden Kosten wird. Bei Bruttopreisen von ungefähr 0,85 EUR/kg K2O aus Kornkali beträgt die erhöhte Kaliabfuhr durch Silomais je nach Bodenart (Kaliauswaschung über Winter) und Standort noch einmal 100 bis 150 EUR/ha, die in dem oben genannten Mindestpreis nicht enthalten sind.
Diese Faktoren sollten die Entscheidung beeinflussen
Als sehr individueller Punkt bleibt die Entscheidung über die Nutzungsrichtung anhand der (voraussichtlichen) Befahrbarkeit der Fläche zum Erntezeitpunkt. Da in einzelnen Regionen die Böden eine vergleichsweise hohe Wassersättigung aufweisen, könnten anhaltende Herbstniederschläge dazu führen, dass eine frühere Silomaisernte vorteilhaft ist. Andererseits weist das Maishäckseln durch das hohe Verkehrsaufkommen auf der Fläche deutlich mehr Potenzial auf, den Boden zu schädigen, als dies eine Mähdrescher mit angepasster Ausstattung (Raupenfahrwerk) tun würde.
Geschädigte Bestände genau beobachten
Besonders in Weser-Ems gingen Anfang September hohe Niederschlagsmengen von bis zu 80 l/m² in kurzer Zeit auf die Flächen nieder. Die führte in vielen Fällen zu Verschlämmung und Staunässe auf den frisch gesäten Flächen. Ein Großteil ist jedoch mit einiger Verzögerung doch akzeptabel aufgelaufen. Gerade in diesen dünneren Beständen konzentriert sich der Rapserdflohbefall auf wenige Pflanzen, sodass diese bei stärkerem Befall noch weiter in ihrer Entwicklung zurückbleiben. Hier gilt es aufmerksam zu bleiben und vor allem neu gebildete Blätter stetig auf Fraßschäden zu kontrollieren, um bei Überschreiten der Schadschwelle von 10 % geschädigter Blattfläche bzw. 50 Rapserdflöhen in der Gelbschale in drei Wochen schnell reagieren zu können. Sollte eine Behandlung erfolgen, so kann diese bei Beständen die jetzt noch keine drei bis vier Blätter erreicht haben, mit einer (Blatt-) düngung kombiniert werden. Eine Stickstoffdüngung ist mit dem morgigen Beginn der Sperrfrist auf Ackerland (01.10.) nicht mehr zulässig.
Fit für den Winter
Um das Grünland möglichst winterfest zu machen ist die Nachmahd ein wichtiger Baustein. Die Bestände sollten mit fünf bis sieben Zentimeter Länge in die Vegetationsruhe (Mitte Dezember) gehen. Späte und (zu) hohe Stickstoffgaben im Herbst erhöhen die Auswinterungsgefahr insbesondere des Deutschen Weidelgrases und sollten daher vermieden werden. Grundsätzlich beginnt auch auf Grünland in Roten Gebieten die Sperrfrist am 1.10.21, sodass dann dort keine Düngung mehr möglich ist, in den Grünen Gebieten ist eine Herbstdüngung in Höhe von maximal 80 kg N/ha bis zum 1.11.21 erlaubt.
Antragsfrist beachten
Die Möglichkeit der Sperrfristverschiebung auf Grünland und mehrjährigem Feldfutterbau besteht auch in diesem Jahr - allerdings nur in den Grünen Gebieten. Dann beginnt die Sperrfrist am 16.10, also zwei Wochen eher, und endet am 15.1.22. Wichtig ist die rechtzeitige Antragstellung: Der Antrag muss vor Beginn der neuen, vorverlegten Sperrfrist, d.h. bis zum 16.10.21 genehmigt sein. Um dies sicherzustellen, muss die Antragstellung spätestens bis zum 8.10.21 erfolgen.