Über 500 Landwirte haben sich einer weiteren Sammelklage gegen das Pflanzenschutzkartell angeschlossen.
Das teilte die Initiative „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ mit. Der Münchner Rechtsdienstleister vertritt die Interessen der teilnehmenden Landwirte gegen führende Agrarhandelsunternehmen in Deutschland. Die Großhändler sollen von Landwirten von 1998 bis 2015 durch wettbewerbswidrige Absprachen überhöhte Preise für Pflanzenschutzmittel eingenommen haben. Das Bundeskartellamt hatte gegen die Handelsriesen, darunter BayWa und Agravis, nach jahrelangen Ermittlungen und Razzien in den Firmenzentralen vor gut zwei Jahren Bußgelder in einer Gesamthöhe von 157 Mio. Euro verhängt.
Landwirte sollten Ansprüche nicht verfallen lassen
Das „unilegion Bauernbündnis Pflanzenschutz“ nimmt weitere Landwirte an, die sich der Sammelklage anschließen wollen. „Wir raten allen Landwirten, die in den letzten 15 Jahren Pflanzenschutzmittel gekauft haben, ihre Ansprüche gegenüber den Kartellanten durchzusetzen und nicht verfallen zu lassen,“ sagt Katharina Fröhlich, Juristin und Geschäftsführerin der unilegion Pflanzenschutz GmbH.
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Im Erfolgsfall wird eine Provision fällig
Vor Gericht wird die Wirtschaftskanzlei Taylor Wessing die Forderungen der Kläger vertreten. Finanziert wird die Sammelklage von dem internationalen Prozessfinanzierer Augusta Ventures. Landwirte, die sich der Sammelklage anschließen, gehen daher nach Angaben von unilegion kein Kostenrisiko ein. Im Erfolgsfall müssen sie einen Teil ihrer Rückerstattung eventuell überhöhter Pflanzenschutzrechnungen als Provision an unilegion abtreten.
Erste Sammelklage ist bereits anhängig
Am 18. August hatte die Bäuerliche Geschädigtengemeinschaft PSM-Kartell (BGG) die bundesweite erste Sammelklage gegen die Teilnehmer des Pflanzenschutzkartells eingereicht. Nach Angaben der BGG sind in dem Bündnis über 2.000 Agrarbetriebe vereint. Sie sind vor allem in Niedersachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Sachsen-Anhalt, Hessen, Sachsen und Thüringen ansässig. Mit dem Landvolk Niedersachsen besteht eine Kooperation. Sie ermöglicht Mitgliedern des Landesbauernverbandes die Teilnahme an der BGG. Neben der Beteiligung an einer Sammelklage bietet die Geschädigtengemeinschaft interessierten Landwirten auch einen direkten Forderungskauf an.